Anke wies mich auf das gerade erschienene Positionspapier des Kultur-Ministeriums zum Urheberrecht hin. Danke Anke! Dieser Artikel liefert Gegenpositionen zu den zwölf Positionen von Staatsminister Bernd Neumann.
1.“Denn ein wirksames Urheberrecht ist unverzichtbare Voraussetzung für das kulturelle Schaffen …„. Somit kann es also vor Einführung eines wirksamen Urheberrechtes kein kulturelles Schaffen gegeben haben. Don Quixote, der schon mal als bedeutendstes Werk der Weltliteratur gehandelt wurde, ist also kein kulturelles Schaffen, da Cervantes sich ja bekanntlich mit zahlreichen Plagiaten rum schlagen musste. „… und auch ein Beitrag zur Gewährleistung der künsterischen Freiheit„. Wie kann denn bitte ein Gesetz die künstlerische Freiheit gewährleisten, das künstlerische Verwertung anderer künstlerische Werke einschränkt? Da haben die Autoren gerade mit ihren zwölf Positionen angefangen und schon ist das Hirn alle. Das kann ja heiter werden. „[…] kann der Urheber nicht im bisherigen Umfang kulturelle Werke und Werte schaffen.“ Ach so, na dann. Ja, alles klar, es geht hier erklärter Maßen nicht um Klasse sondern um Masse und die angesprochenen Werte sind dann wahrscheinlich doch eher monetärer als kultureller Natur. Liebe Autoren, wenn Ihr als unsere gewählten Vertreter schon so einen inkonsistenten Schmarn raushaut, schreibt doch bitte wenigstens drunter, welcher Lobbyist das bezahlt hat. Transparenz und so.
2. Die zweite These ist keine These und es taucht auch nicht einmal der Versuch eines Argumentes auf. Da steht nur ein Dogma: Liebe Nutzer, „Urheber und sonstige Rechteinhaber“ (ich tippe ja vor allem auf letztere) haben Rechte auf Eure Kohle inne. Dem stelle ich glatt mal ein anderes Dogma gegenüber: Die Nutzung von Information muss frei sein. Und Freiheit verträgt sich nicht damit, dass mir jemand etwas verbieten kann, wenn ich nicht seine Bedingungen erfülle.
3. „Die Wertschätzung kreativen Schaffens bedarf auch in Zeiten der Digitalisierung einer breiten gesellschaftlichen Fundierung.“ Und Wertschätzung, insbesondere die kulturellen Schaffens, kann ja bekanntlich ausschließlich durch Bezahlung erfolgen. Herr Neumann, wenn Ihnen zur Wertschätzung kulturellen Schaffens tatsächlich nichts anderes als Geld einfällt, wollen sie sich nicht vielleicht nach einem Job umsehen, der besser zu Ihnen passt als ausgerechnet Minister für Kultur?
4. „Kulturelle Teilhabe erfordert – auch wegen der Komplexität medialer Welten – kulturelle Bildung und insbesondere Medienkompetenz.“ Ja genau! Das stimmt! Herr Minister, ich bin froh, dass Sie es selbst ansprechen. Es muss Ihnen auch gar nicht peinlich sein, dass Sie in Ihrem Alter nicht mehr so ganz durchblicken, wie das in modernen Medien funktioniert. So mit diesen Semmpels in der Musik, Mäschabs im Netz. Zumal andere Medien wie Literatur und bildende Künste gerade erst anfangen, die neuen Möglichkeiten zu erkunden. „Der Bund wird hier stärker als bisher als Impulsgeber, z.B. über die Unterstützung von Modellprojekten für kulturelle Bildung tätig werden.“ Ich bin sehr gespannt auf das Projekt „Kulturelle Bildung für Kultur Minister“. Aber sehen sie sich vor, wenn Sie erst erschnuppern, was künstlerische Freiheit im digitalen Zeitalter bedeuten kann, wollen Sie nachher gar nicht mehr zurück in Ihre Amtsstube.
5. „Gleichzeitig ist ihre Tätigkeit [die der Verwertungsgesellschaften] auch für Nutzer von Vorteil, weil sie als Zentralstellen eine gebündelte Rechtevergabe zu angemessenen Bedingungen ermöglichen.“ Herr Neumann, Sie Schelm. Haben Sie auch gulli gelesen? Der Aachener Weihnachtsmarkt muss dieses Jahr ohne Musik auskommen, weil die zuständige Zentralstelle die Gebühren ordentlich erhöht hat. Für viele Nutzer ist das tatsächlich ein Vorteil. Die freuen sich, dass sie die üblichen schrecklichen komerziellen Versionen diverser Weihnachtslieder ausnahmsweise mal nicht auf sich ein dudeln lassen müssen.
6. „Bleibt die Suche erfolglos [nach dem Urheber], so sollte gegen Zahlung einer angemessenen Vergütung eine Lizenzierung durch Verwertungsgesellschaften ermöglicht werden.“ Anders ausgedrückt: Wird der „Besitzer“ nicht ermittelt, gehört die Fundsache nicht etwa dem Finder oder gar der Allgemeinheit, sondern dem Fundbüro. Tolles Geschäftsmodell! Ja ich weiß, der Vergleich hinkt. Denn Information kann man nicht im üblichen Sinn besitzen. Man kann mir eine Melodie nicht wegnehmen. Aber dieser kleine Kategorien-Fehler hindert Sie ja leider auch nicht an der Verbreitung derartiger Positionen.
7. „Zur weiteren Verbesserung der Durchsetzung geistiger Eigentumsrechte in der digitalen Welt sollte der bestehende rechtliche Rahmen um ein effizientes System ergänzt werden, das es ermöglicht, einem (potentiellen) Verletzer einen Warnhinweis zu senden.“ Hui, Herr Neumann, da wurde Ihnen aber ein Trojaner unter gejubelt. Sehen Sie, es zahlt sich schon aus, dass Sie oben zugegeben haben, dass sie von modernen Medien nicht viel verstehen. Sonst könnte man jetzt glatt glauben, Sie seien ein ganz schlimmer. Denn sehen Sie, wenn man mir „effizient“ einen Warnhinweis schicken wollte, egal welche Inhalte ich über welches „Protokoll“ auch immer gerade abrufe, dann müsste man ja meine gesamte Kommunikation überwachen. Ich glaube, ich habs jetzt, Herr Neumann! Wir hatten ja bei 3. herausgefunden, dass Kultur eigentlich gar nicht so Ihr Ding ist. Bei 5. haben Sie bewiesen, dass Sie jeden Sophisten locker an die Wand argumentieren. Bei 6. bewiesen Sie Sinn für lukrative Geschäftsmodelle. Und hier geben Sie uns ganz subtil zu verstehen, dass Sie auch mal gerne zusehen. Herr Neumann, fragen Sie doch mal Google, Leute mit Ihren Fähigkeiten und Interessen nehmen die sicher sofort!
8. „Die sog. Providerhaftung ist in diesem Sinn und unter Berücksichtigung der unterschiedlichen Angebote und Geschäftsmodelle der Provider fortzuentwickeln. Hier sind weitergehende Prüf- und sonstige Pflichten für bestimmte Internet Provider, wie etwa Host Provider, im Telemediengesetz zu verankern.“ Kudos, das war clever. Anstatt sich Ihrem neuen Arbeitgeber gleich an zu dienen, knallen Sie ihm diese Position hier vor den Kopf. Haben Sie schon sondiert, was Google Ihnen zahlen würde, um den Punkt da raus zu kaufen? Was Sie dabei wohl übersehen haben (ja, es ist wahrlich ein Kreuz mit der Medienkompetenz), sind all die anderen Anbieter, die sich nicht wie Google über geltendes Recht hinweg setzen können. Die könnten dann nämlich dicht machen. Denn die Annahme, dass man für ein paar Euro im Monat sämtliche Daten seiner Nutzer überprüfen könnte ist absurd. Macht aber nichts, gehen Sie halt ins Ausland. Deutschland ist eh schon schwierig für Host-Provider, Abmahn Recht und Hamburger Gericht sei Dank. Aber Google wird sich sicher für Ihre Konzepte zur Überwachung der Nutzer-Inhalte interessieren. Und wenns bei Google nichts wird, versuchen Sies bei Facebook, die geben nicht mal vor, nicht böse zu sein.
9. „Denn ohne die vielfältige Presselandschaft mit anspruchsvollen journalistischen Inhalten wäre das kulturelle, politische und gesellschaftliche Leben in Deutschland deutlich ärmer. Deshalb ist es wichtig, die Leistungen von Presseverlegern wie die anderer Werkmittler angemessen zu schützen.“ Ich übersetze mal gerade: Denn wenn ich der Presse hier nicht wenigstens ein bisschen den Bauch pinsele, machen die mich sowas von fertig, dass ich Google und Facebook total vergessen kann. Stimmt.
10. „Digitale Kopien von gemeinfreien Werken sollen von öffentlich finanzierten Kultureinrichtungen für die nichtkommerzielle Nutzung grundsätzlich kostenfrei angeboten werden.“ Ich bin platt. Das ist ja fast ein Zugeständnis an die so diffamierten „Nutzer“ (diese schrecklichen Menschen, vor denen Sie die Urheber zu schützen müssen glauben). Gut, kommt jetzt satte 40 Jahre zu spät, aber ist ja nicht so wild. Ja, ich weiß, die Medienkompetenz.
11. „Die Neuregelung hat die in sie gesetzten Erwartungen noch nicht erfüllt.“ Mensch Bernd! Da lieferst Du eine 1a Bewerbung in 10 Punkten und mit 11 machst Du alles kaputt. Das schreibt man doch nicht „Ich hab Mist gebaut, aber beim nächsten mal mach ichs bestimmt besser. Ehrlich!“
12. „Konkrete Maßnahmen in Deutschland müssen in einen geeigneten Rahmen auf europäischer Ebene eingebettet sein.“ Hurrah, die Türkei feiert gerade ihr priviligierte Partnerschaft, die genießen dann ja bald das Privileg Europas Hoster zu werden. „Über die Diskussion auf europäischer Ebene ist das Thema auch weltweit voranzutreiben.“ Oops. Sorry wegen des Blödsinns mit Google und Facebook Herr Staatsminister. Sie denken in großen Maßstäben und sind offensichtlich zu höherem berufen Herr Staatsminister. Am deutschen Wesen wird die Welt genesen.
zu Punkt 10.: Warum sollen gemeinfreie Werke eigentlich nur für den nichtkommerziellen Gebrauch kostenlos sein? Auch da soll wohl die kommerzielle Nutzung gemeinfreier Werke mit einem kleinen Obulus an die nothleidenden Verwertungsgesellschaften einhergehen (siehe Punkt 6.)