Der nächste bitte, was hättens denn gern? Einmal Recht, bitte.
Wer nicht gerade US-Amerikaner ist, ist höchstwahrscheinlich Kunde einer ausländischen, also US-amerikanischen, Firma – Google, Apple, Facebook, Amazon … Das kann alle möglichen rechtlichen Probleme mit sich bringen, wie zum Beispiel diese Norwegerin erfahren musste, die Dutzende von Büchern „verlor“. Wenn es zu rechtlichen Problemen kommt, ist man schnell völlig rechtlos, da kaum jemand in der Lage ist, sein Recht fern der Heimat und in einem fremden Rechtssystem durchzusetzen.
Diese sporadische Erfahrung von Internetnutzern ist kaum die Spitze des Eisberges. Gigantische Waren-, Dienstleistungs- und Geldströme werden in jeder Sekunde quer über den Globus durch unzählige Rechtssysteme bewegt. Im Gegensatz zu Privatpersonen haben Unternehmen meist die möglich, ihr Recht auch in fremden Rechtssystemen durchzusetzen. Doch auch dies bedeutet einen riesigen völlig sinnlosen Aufwand.
Wahlrecht
All diese wirtschaftlichen Transaktionen – zwischen Privatleuten und Unternehmen und zwischen Unternehmen untereinander – werden im Wesentlichen (in Deutschland) durch das Bürgerliche Gesetzbuch geregelt. Es gibt keinen prinzipiellen Grund, diese Art der Rechtsprechung geografisch – also national – zu binden. Es wäre durchaus praktikabel, ein beliebiges Rechtssystem zu wählen, egal, wo man sich auf dem Globus befindet. Natürlich würde sich kein nationaler Souverän dieses Vorrecht nehmen lassen, aber sehen wir davon erst mal ab.
Allein die Möglichkeit, sich international bei Vertragsabschlüssen (also z.B. bei der Eröffnung eines Accounts auf einem türkisch-russischen Server auf den Philippinen) auf eines von einer handvoll international etablierter Rechtssysteme zu einigen, allein diese Möglichkeit würde unsere Wirtschaft signifikant entlasten und könnte die Welt für ihre Bewohner ein klein bisschen besser machen. Das heutige System bevorzugt große Teilnehmer deutlich: Unternehmen stehen besser da als Privatleute und große Unternehmen besser als kleine. Denn Finanzkraft ist für das bestehen im internationalen Rechtschaos unabdinglich. Die seltenen Siege von David gegen Goliath erlangen nur aufgrund ihrer Absonderlichkeit eine gewisse Bekanntheit. Dass David sich international gegen Dole durchsetzt ist gleich ein historisches Ereignis.
Das Recht des Schwächeren
Man stelle sich vor, die Rechtsparteien hätten eine freie Wahl des Rechtssystems. Wie wäre es mit einem System, das die finanzstärkere Partei nicht bevorzugt? So ein System hätte das Potential, eine große Verbreitung zu finden. Denn für Kunden wäre ein Angebot unter so einem Rechtssystem ungleich attraktiver als unter einem beliebigen anderen.
Es ist allerdings nicht damit getan, ein Gesetzbuch zu „schreiben“. Eine Entität, die ein Rechtssystem anbietet, muss auch Jurisdiktion, Legislative und Exekutive anbieten. Das muss natürlich nicht alles aus einer Hand kommen, doch will ich darauf nicht näher eingehen. Rechtsprechung ist ein ausgesprochen komplexes unterfangen. Vor Gericht und auf hoher See sind wir bekanntlich allein in Gottes Hand. Doch trotz dieses Bonmots liegt der wesentliche Vorteil eines Rechtssystems darin, dass es eine gewisse Vorhersagbarkeit bietet, zumindest in „eindeutig“ gelagerten Fällen.
Rechtsstaat
Um diese Vorhersagbarkeit zu bieten bedarf es mehr als eines Gesetzbuches. Die Jurisdiktion muss als Prozess (im Sinn von „prozedural“) etabliert sein, der durch die Gesetze geregelt wird. Nur ein etablierter Rechtsprechungsprozess kann eine gewisse Vorhersagbarkeit bieten.
Eine Exekutive ist auch im bürgerlichen Recht nötig, um die errungenen Rechtstitel durchsetzen zu können. Exekutive benötigt im Gegensatz zu Judikative und Legislative geografisch lokalisierte Elemente. Es spielt keine elementare Rolle für die Nutzer eines Rechtssystems, wo Gesetze gemacht werden oder wo die Verhandlung stattfindet – letzteres kann zum Beispiel im Prinzip durch Tele-Präsenz irrelevant werden. Doch die Exekutive muss vor Ort Urteile gegen die Rechtsparteien durchsetzen und zum Beispiel physisches Eigentum pfänden können.
Daher kann die Exekutive eines internationalen Rechtssystem zum Beispiel aus Verträgen mit lokalen Exekutiven bestehen, oder darin, die errungenen Rechtstitel im lokalen Rechtssystem nochmal nach dem Vertragsrecht durchzusetzen und somit von der lokalen Exekutive durchsetzbare Rechtstitel zu liefern.
Eine Legislative letztlich ist nötig, um das Rechtssystem ständig den sozialen und technischen Neuerungen anzupassen.
All dies kann kaum in Form einer kommerziellen Dienstleistung erbracht werden. Wer würde schon einem Rechtssystem vertrauen, dessen Ziel allein die eigene Profitmaximierung ist, und das aufgrund der kulturellen Gegebenheiten vermutlich allein von den Unternehmen und nicht von Privatleuten bezahlt wird? Natürlich kann ein transnationales Rechtssystem Gebühren zur Kostendeckung erheben. Aber sein Ziel darf eben nicht die Rendite sein.
Ideal wäre es, wenn ein internationales Rechtssystem nicht nur zu dem Zeck existierte, unabhängigen Parteien als Service zur Verfügung zu stehen. Stattdessen sollte es aus internationalen staaten-artigen Gebilden hervorgehen. Nur so kann sich der komplexe Prozess aus Legislative, Judikative und Exekutive einschleifen, etablieren und genügend Vertrauen aufbauen, um tatsächlich unabhängige Parteien als „Kunden“ zu gewinnen. Internationale „Staaten“ sind ein eigenes Thema, das ich an anderer Stelle angeschnitten habe.
Preisgericht
Klassische Rechtssysteme kranken an der Bevorzugung, finanzstarker Parteien. Schon eine gerichtliche Instanz kann bei nicht trivialem Gegenstand mit ein paar Gutachten, Anwälten und Gerichtskosten schnell mal 10.000 € kosten. Juristisches Recht zu erstreiten können sich nicht viele leisten. Das ist eine große Chance für Alternativen: Wie wäre es, wenn ich bei Vertragsschluss – also z.B. mit einem Kauf – mein bevorzugtes Rechtssystem wähle. Die Rechtskosten könnten dann durch eine prozentuale Abgabe auf den Vetragsgegenstand gedeckt werden. Die Rechtskosten für einen Lolli wären geringer als für einen Fernseher. Im Falle eines Rechtsstreites fallen dann keinerlei zusätzliche Kosten an, bwz. nur im Falle des Missbrauchs des Rechtssystems. Eine universelle – zivilrechtliche – Rechtsschutzversicherung. Wahrscheinlich wäre es sachdienlich, die Streitparteien in geringem Maße – und vermögens- und einkommens-abhängig – an den Kosten eines tatsächlichen Verfahrens zu beteiligen, um eine Hemmschwelle einzubauen. Doch das sind Details 🙂