Postpostprivacy – Teil 2

Der Datenschutz muss leider als gescheitert angesehen werden. Hier werden Alternativen zum Datenschutz vorgestellt und diskutiert.

Im ersten Teil dieses Artikels habe ich mich kritisch mit den heutigen Datenschutzbemühungen auseinandergesetzt. In diesem Teil wird es nun darum gehen, Alternativen aufzuzeigen. Dazu muss man sich zunächst klar machen, was überhaupt das Ziel ist, das zu erreichen der Datenschutz so spektakulär scheitert. Im ersten Teil dieses Artikels habe ich eingangs die beteiligten Gruppierungen aufgezählt und behauptet, Ziel der Datenschützer sei es, uns vor den Interessen der Wirtschaft und der staatlichen Exekutive zu schützen. Pointiert geht es um den Schutz vor staatlicher Willkür und ausuferndem Marketing – zu letzterem gehört übrigens auch Kreditvergabepolitik und ähnliches.

Doktorspiele

Der Datenschutz ist hier nur ein Herumdoktorn an den Symptomen. Sowohl wirtschaftliche wie exekutive Akteure sind meist weitgehend intransparent und versuchen Transparenz der Bürger her zu stellen. Dieses Informationsgefälle stellt ein Machtgefälle dar, das als Bedrohung empfunden wird und tatsächlich die Form ungerechter Willkür annehmen kann – als staatliche Willkür oder wirtschaftliche Benachteiligung. Datenschutz ist nun das Bestreben, mit einigen Regeln (deren Einhaltung sich aber aufgrund des Informationsgefälles oft nicht überprüfen lässt) den Missbrauch dieses Informationsgefälle zu vermeiden.

Heilung

Es ist eine Grundthese von Extreme Governing, dass dieses Informationsgefälle keinen sozialen oder volkswirtschaftlichen Nutzen hat. Natürlich hat es einen privatwirtschaftlichen Nutzen – die Bereicherung Weniger – und wird daher vehement verteidigt. Auch erfordert unser antiquiertes Staatswesen ein solches Machtgefälle. Doch beidem kann prinzipiell abgeholfen werden und Extreme Governing erklärt wie.

Doch eine Informationsparität verhindert noch nicht zwangsläufig Informationsmissbrauch. Daher nimmt Extreme Governing den wirtschaftlichen und exekutiven Akteuren auch die Motivation für diesen Missbrauch. Somit wären die grundsätzlichen Ursachen behoben, die zu dem Bedürfnis nach Datenschutz führen und letzterer – die fortwährend scheiternde Bekämpfung der Symptome – wäre überflüssig.

Doch selbst, wenn all das erreicht ist, bleiben gute Gründe, in bestimmten Situationen „Anonymität“ zu erlauben. Hierzu liefert dieser Artikel neue Ansätze, die noch nicht in Extreme Governing angedeutet sind. Es sind diese Ansätze, die der Postprivacy im Titel dieser Artikel-Serie ein weiteres „Post“ verschaffen.

Das Geheimnis lüften

Die Abschaffung betrieblicher Geheimnisse wäre ein relativ simpler legislativer Akt. Man räume jedem Bürger das Recht ein, in jedem Betrieb auf jede ihm passend erscheinende Art zu recherchieren, beobachten und katalogisieren. Jedem stehe voller Zugang zu allen betrieblichen Informationen offen. Kosten, die dem Betrieb dadurch entstehen hat selbstverständlich der Rechercheur in Gänze zu tragen.

Wäre das das Ende der Marktwirtschaft? Ist das Geheimnis Grundvoraussetzung für einen marktwirtschaftlichen Gewinn? Zur Beantwortung dieser Frage müssen unterschiedlich Betriebsarten betrachtet werden.

Da wären zunächst reine Produktions- und Dienstleistungsbetriebe. Solche haben i.d.R. Relativ wenige Betriebsgeheimnisse und der Erfolg eines vornehmlich produzierenden/dienstleistenden Betriebes hängt nicht an der Geheimhaltung. Der Schlüssel zum Erfolg eines produzierenden/dienstleistenden Betriebes liegt viel mehr im Prozess und dieser wird von den Mitarbeitern getragen. Es ist die Art, wie eine Hand der anderen zuarbeitet, wie dabei Effizienz erreicht und Qualität und Kundenzufriedenheit sicher gestellt werden. Dieses Know How ist Teil der Unternehmenskultur und lässt sich nicht mal eben kopieren. Solche Betriebe wären von einer neuen Offenheit nicht gravierend betroffen. Allerdings ist zu erwarten, dass sich erfolgreiche Unternehmensprozesse deutlich schneller verbreiten würden, was der Gesamtproduktivität und somit der Allgemeinheit zugute käme.

Das andere Extrem bilden reine Forschungs- und Entwicklungsunternehmen. Hier muss wiederum zwischen Software-Entwicklung und anderer Forschung und Entwicklung unterschieden werden. Wie marktwirtschaftliche Software-Entwicklung mit Informationsfreiheit in Einklang zu bringen ist, habe ich hier ausführlich dargelegt. Andere Forschung und Entwicklung wird unter Extreme Governing mit der sogenannten Infotax marktwirtschaftlich organisiert.

Infotax ist eine volkswirtschaftlich vernünftigere Lösung des Problems, das wir vergeblich mit Patenten zu lösen versuchen. Infotaxes erlauben es mir, Lizenzgebühren aus der Vermarktung meiner Erfindungen und Forschungsergebnisse zu erheben. Da ich selbst diese Gebühren an den Staat entrichten muss, wenn ich meine eigene Erfindung vermarkte, kann ich andere Produzenten nicht bei der Vermarktung meiner Erkenntnisse benachteiligen. Andere dürfen jederzeit auf meinen Ergebnissen aufbauen und entsprechend zusätzliche Gebühren kassieren, wenn ihre Weiterentwicklung vermarktet wird.

Ein Betrieb, der vornehmlich in der Forschung und Entwicklung aktiv ist muss also lediglich jederzeit seinen aktuellen Forschungs-/Entwicklungsstand öffentlich dokumentieren. Dann hat er jederzeit Anspruch auf Gebühren für seinen jeweiligen Stand/Anteil, selbst wenn andere seine Ideen weiterführen – und dieses Weiterführen fremder Ideen eröffnet gerade ein enormes Entwicklungspotential. Es ist anzunehmen, dass die marktwirtschaftliche Forschung und Entwicklung unter diesen Bedingungen nicht zum erliegen käme, sondern im Gegenteil in nie dagewesenen Maße aufblühen würde. Da Infotaxes natürlich mit der Zeit auf Null fallen müssen – der Erfinder legt den Startwert als Prozent des Verkaufspreises fest, dann fällt dieser Prozentsatz in einer gesetzlich festgelegten Zeitspanne kontinuierlich auf Null – würde dieser Entwicklungsschub der Allgemeinheit zugute kommen, und nicht die Taschen weniger füllen wie es unser heutiges Erfindungsverhinderungsrecht (besser bekannt als Patentrecht) tut.

Informationsfreiheit würde also übermäßige Gewinne einzelner Betriebe schmälern. Doch Dienstleistung, Produktion, Forschung und Entwicklung würden stark davon profitieren. Und dieser Profit würde allen statt wenigen zugute kommen. Informationsfreiheit ist also in einer Marktwirtschaft volkswirtschaftlich sehr wünschenswert. Und im Rahmen der Datenschutzdiskussion würde sie einen Teil des bedrohlichen Informations- und Machtgefälles beseitigen.

Das Leben der anderen

Den anderen Teil dieses Gefälles bildet der Staat. Von Bürgerseite dürfte es unbestritten sein, dass ein voll transparenter Staat für eine moderne Gesellschaft absolut wünschenswert ist. Das einzige, wo möglicherweise Bedenken auftauchen könnten, sind die Strafverfolgung und die Geheimdienste. Und gerade die sind es auch, wo das Informationsgefälle die größte Bedrohung darstellt.

Extreme Governing geht davon aus, dass Nationalstaaten ein überkommenes Konstrukt sind. Geografische Grenzen verschwinden schon heute für die besser Gestellten. Abgesehen von der Bedienung niederster Wählerinstinkte – Nationalismus, ökonomischer Egoismus, Fremdenfeindlichkeit – dienen nationale Grenzen heute vor allem als staatliches Förderprogramm für die organisierte Kriminalität, wie ich hier ausführlicher Erörtert habe.

Vernetzte Gesellschaften werden diese Grenzen hinter sich lassen. Meine Nachbarn, meine Kollegen, die Menschen mit denen ich täglich verkehre, werden sich womöglich einem anderen Staatswesen zurechnen als ich. Sie werden in die Sozial- und Rentenkassen anderer Verbände einzahlen als ich, ihre Steuern an andere Kollektive entrichten und sich einer anderen Rechtsprechung unterwerfen.

In diesem Mosaik von Gesellschaften wird es nicht nur wie heute ethisch höchst fragwürdig sein, sich in dem Geschäft der Spionage und des Staatsterrorismus zu engagieren. Es wird für eine offene Gesellschaft, die sich mittels Extreme Governing organisiert, auch völlig überflüssig sein. Geopolitische Kriege und Geopolitik allgemein sind in der Mosaikgesellschaft passé. Eine kontinuierliche Regierung, die die Geheimdienst-Informationen nutzen könnte, gibt es nicht (siehe unten). Innerhalb der offenen Informationsgesellschaft ist die weitere Geheimhaltung der auf fragwürdigem Wege gewonnenen Information praktisch unmöglich. Extreme Governing etabliert daher keine eigenen Geheimorganisationen.

In Extreme Governing ist jeder Bürger auch Teil des Staatsapparates. Es gibt keine Hauptberuflichen Staatsangestellten. Jeder geht gegebenenfalls einer gewerblichen Tätigkeit nach, um seinen Lebensunterhalt zu bestreiten, und engagiert sich zudem im Staatsdienst. Das gilt natürlich auch für Polizisten. Des Weiteren baut Extreme Governing auf persönliche Verantwortung und Verantwortlichkeit. Jeder ist dem Urteil seiner Mitmenschen unterworfen. Das gilt natürlich in jeder Gesellschaft, und auch bei uns werden diese Urteile teils öffentlich, teils nicht öffentlich festgehalten. Doch unter Extreme Governing ist die öffentliche Urteilsbildung ein formalisiertes System, das für die (Selbst-)Organisation des Staates genutzt wird. Näheres dazu gibt es im Originaltext und in KiIsWhoWi.

Für dieses System ist es unerlässlich, dass auch die Arbeit von Polizisten transparent und öffentlich dokumentiert sein muss. Sollte sich zeigen, dass die Offenlegung von Ermittlungsverfahren diese zu stark behindert – die Bekämpfung organisierter Kriminalität muss ohnehin völlig andere Wege gehen, und betreffs anderer Vebrechensformen halte ich die Notwendigkeit zur Geheimhaltung von Ermittlungen für nicht bewiesen – so kann die Ermittlung immerhin völlig offen gelegt werden, sobald sie abgeschlossen ist.

Es zeigt sich also, dass das Informations- und Machtgefälle zum Nutzen aller abgeschafft werden kann. Doch solange Staat und Wirtschaft nach wie vor motiviert sind, die verfügbaren Informationen gegen die Interessen der Bürger ein zu setzen, ist noch nicht all zu viel gewonnen.

Die Exekutive und das Urteil des Souveräns

Wie wir gerade gesehen haben, ist die Exekutive des Extreme Governing Teil der Bürgerschaft des selben und ständig der Beurteilung dieser Bürgerschaft ausgesetzt. Unter diesen Bedingungen kann es nicht im Interesse der Exekutive sein, gegen die Interessen der Bürgerschaft zu handeln, da sich die (in diesem Moment) im Staatsdienst Befindlichen damit selbst unmittelbaren Schaden – als Bürger doch vor allem als Beurteilte – zufügen würden.

Geld regiert die Welt

Bei der Wirtschaft liegt die Sache anders. Hier geht es den Betrieben ja nicht um sozialen Status sondern um monetäre Gewinne. Nun kann man (zurecht) annehmen, dass negative Beurteilungen eines Unternehmens diesem auch finanziell schaden. Doch Unternehmen haben eine Möglichkeit, dem im erheblichen Maße entgegen zu wirken – die Werbung. Die relevanten und richtigen Urteile der Bürgerschaft könnten vom viel „lauteren“ Marketing der Beurteilten übertönt werden.

Dies ist eine Grundeigenschaft von Marketing: Der einzige Zweck der Werbung ist i.d.R. Die Verbreitung von Fehlinformation. Werbung versucht Verbindungen herzustellen, die es so nicht gibt, z.B. die Verbindung zwischen dem Kauf eines Produktes sowie sozialer Anerkennung, Glück, Schönheit, Reichtum und so weiter. Es wird versucht, das Produkt besser darzustellen, als es tatsächlich ist. Werbung dient auch der Finanzierung eines erheblichen Teils unser Medien, Kommunikationsmittel und Kultur.

Es gibt zahlreiche Gründe, die Finanzierung der Kernelemente einer Informationsgesellschaft nicht ausgerechnet durch die Verbreitung von Fehlinformationen zu finanzieren. Dieses Vorgehen stellt nebenbei bemerkt einen volkswirtschaftlichen Unsinn sondergleichen dar. Doch im Kontext der Datenschutz-Diskussion ergeben sich ganz andere Argumente.

Das Bestreben, gezielt Werbung zu verbreiten, ist der wesentliche Grund für Unternehmen, die persönlichen Daten der Bürger zu missbrauchen. Wenn es keine Werbung mehr gibt, gibt es auch diesen Datenmissbrauch nicht mehr.

Ein Verbot von Werbung ließe sich relativ leicht durchsetzen, denn Werbung muss gerade möglichst viel Aufmerksamkeit erregen. Das verträgt sich schlecht mit kriminellen Unternehmungen – wobei die Beseitigung von Email-Spam offenbar schon nicht leicht ist. Doch in einer transparenten Gesellschaft sollte es gelingen, auch das in den Griff zu bekommen.

Es muss allerdings darauf geachtet werden, die freie Rede in keiner Weise zu beeinträchtigen. Daher schlägt Extreme Governing folgende Definition vor: Es ist verboten, jemanden dafür zu bezahlen, einen dritten von etwas zu überzeugen. Diese Definition umfasst sowohl Werbung als auch die meisten Formen politischer Propaganda, doch sie beschränkt die freie Meinungsäußerung nicht im geringsten. Ich darf jederzeit sagen, dass Cola-Trinken mich reich, sexy, cool und beliebt gemacht hat – man darf mich nur nicht dafür bezahlen, dies zu sagen.

So ließe sich also eine Gesellschaft verwirklichen, in der die Transparenz zwischen Bürgern, Regierung und Unternehmen symmetrisch ist; Und in der weder die Exekutive noch die Wirtschaft ein Interesse am Missbrauch der Transparenz der Bürger hat. Die Bedenken manch antikapitalistischer Datenschützer lassen sich so sicher nicht anfechten. Aber die Bedenken der heute vielfach schon recht freizügigen Bürgerschaft sollten damit ausgeräumt sein.

Postpostprivacy

Doch eine völlig transparente Gesellschaft macht eine anonyme Opposition praktisch unmöglich. Sie erstickt den Untergrund im Keim. Eine solche Gesellschaft wäre für manche ein formidables Schreckgespenst und das nicht zu unrecht. Denn wenn nicht alles nach meinen Idealvorstellungen läuft und sich warum auch immer ein suppressives Regime herausbildet, steckt die Gesellschaft in einer Sackgasse, aus der sie nicht so leicht wieder herauskommt. Natürlich wäre dies in einer Mosaikgesellschaft kein Problem, denn man könnte sich einfach einem anderen Staat anschließen. Doch wenn sich eine Gesellschaft als dominierend herausbildet, sollte auch sie noch einen Fußweg aus der Sackgasse bieten.

Zudem ist völlige Transparenz auch gar nicht durchsetzbar. Denn gegen Kryptoanarchisten ist (glücklicher Weise) kein technisches Kraut gewachsen. Die Underdogs des Informationszeitalters haben sich bisher jedem technischen Angriff weit überlegen gezeigt und werden das voraussichtlich auch in Zukunft tun. Ihnen verdanken wir alles, was uns technisch stark gegen Terrorregime macht: Email-Verschlüsselung, TOR, Freenet, Bitcoin und so fort. Wir sollten diese Tugend also zum Prinzip machen.

Unser heutiges Recht erzwingt als juristische Personen solche, die vom Staat in irgendeiner Form erfasst sind: zum Beispiel im Einwohnermeldeamt oder im Unternehmensregister. Dies ist wiederum ein wichtiger Kniff zur Bekämpfung des organisierten Verbrechens. Doch dies muss wie gesagt ohnehin ganz anders bekämpft werden. Ich schlage vor, von diesem Rechtsgrundsatz abzusehen.

Ich kann mir ein beliebiges Pseudonym zulegen, oder in beliebiger anderer Form Verträge eingehen, die sich nicht ohne weiteres mit anderen rechtlichen Repräsentationen meiner Person in Verbindung bringen lassen. Natürlich wird sich nicht jeder und nicht jedes Unternehmen darauf einlassen, mit solchen „Inselpersonen“ Geschäftsverhältnisse einzugehen. Und auch über solche Inselpersonen können Profile (zum Beispiel bei KiIsWhoWi) angelegt werden. Doch solange die Person hinter diesen Fassaden verhindern kann, dass die Fassaden verbunden werden, genießt sie reichlich Anonymität.

Diese Anonymität erfordert natürlichen erheblichen Aufwand – das tut sie übrigens heute schon, wie ich im ersten Teil dieser Miniserie angedeutet habe. Sie wird auch nur von sehr wenigen tatsächlich genutzt werden – wie übrigens heute schon. Doch viele Leute werden wenig gegen Verbindung der Fassaden gesicherte Pseudopersonen aufbauen – auch dies lässt sich heute schon beobachten. Es ist dies offenbar ein Bedürfnis vieler Menschen. Und es ist ein weiteres Argument für die Legalisierung dieses Vorgehens, denn ein Staat sollte den Bedürfnissen seiner Bürger nichts in den Weg legen, wenn nichts kritisches dem entgegen steht.

Die technischen Voraussetzungen für pseudonyme Finanztransaktionen existiert mit Bitcoin übrigens bereits und lässt sich womöglich nicht so leicht aus der Welt schaffen. Ich tue hier also nicht viel mehr, als die Gesetze schnell den von der Wirklichkeit geschaffenen Fakten hinterher zu definieren.

Wenn es möglich wäre, rechtliche bindende Verträge und Transaktionen mit pseudonymen Personen durch zu führen, und nur dann, wäre ein wirksamer Datenschutz durchführbar. Denn dann wäre ich nicht mehr gezwungen, meine Daten in irgendeiner Form herauszugeben. Die Spackeria hat völlig recht, wenn sie behauptet, dass ich Daten die ich einmal herausgegeben habe als öffentlich ansehen sollte. Nur Daten, die ich nicht herausgebe sind wirklich geschützt. Deshalb kann es Datenschutz nur mit diesem rechtlichen Kniff geben.

Utopilotik

Das ist eine Welt, in der ich gerne Leben würde. Bezüglich des Elixiers der Informationsgesellschaft – eben bezüglich der Information – bin ich mit den Mächtigen aus Politik und Wirtschaft gleich gestellt. Ich habe auch ohnehin nichts vor ihnen zu fürchten, denn sie haben keinen Grund (mehr), mir zu schaden. Wenn es denn nach meinem Geschmack wäre, könnte ich auch trotzdem versuchen, meine rechtliche Repräsentation zu fragmentieren und diese Fragmente vor dem Auge der Öffentlichkeit getrennt zu halten. Und wenn alle Stricke reißen, suche ich mir halt einen anderen Staat, ohne umziehen zu müssen, und wenn auch das nicht geht, schließe ich mich dem Untergrund an, der extra zu seinem Schutz eine spezielle Rechtsprechung genießt.

Postpostprivacy – Teil 1

Eine kritische Auseinandersetzung mit den heutigen Datenschutzbestrebungen

Als ich 2002 den ersten Entwurf von Extreme Governing schrieb (damals noch unter dem Namen „German Public License“) war dies – unter anderem – ein radikaler, vollkommen kompromissloser Postprivacy Entwurf. Der Begriff war mir damals natürlich nicht bekannt. Mein nächster Entwurf – diesmal als „Extreme Governing“ – war in dieser Hinsicht schon etwas milder. Heute, bald eine Dekade später, haben andere den Begriff „Postprivacy“ etabliert. Er ist als Begriff, wenn auch sicher nicht als Überzeugung, im Mainstream der einschlägigen Kreise angekommen. Ich versuche nun, die entsprechenden Aspekte von Extreme Governing weiter zu entwickeln und Lösungsansätze für die Probleme des Datenschutzes und der Postprivacy anzureißen.  Dieser erste Teil ist eine kritische Auseinandersetzung mit den heutigen Datenschutzbestrebungen, im zweiten Teil zeige ich Alternativen auf.

Die Akteure

Wenn man die wenigen Postprivacy-Advokaten mitzählt, gibt es fünf wichtige Gruppen in der Diskussion um unsere Privatheit, den Umgang mit den uns betreffenden Informationen:

  • Wirtschaftliche Unternehmen suchen möglichst umfangreichen Zugang zu unseren Daten. Sie möchten diese Daten umfassend erheben, verarbeiten, auswerten und handeln. Letztendlich sollen die Daten meist dazu genutzt werden, wirtschaftliche Produkte möglichst effizient zu vermarkten. Bei uns kommen diese Bemühungen meist als Werbung an. Unternehmen versuchen meist umgekehrt, ihre eigenen Informationen möglichst geheim zu halten und nur streng dosiert und gezielt über ihr Marketing zu veröffentlichen. Die Motivation von Unternehmen ist letztlich immer, Geld zu verdienen.
  • Die Exekutive des Staates möchte für den Fall des Falles Zugriff auf alle uns betreffenden Information. Diese sollen möglichst schon in Datenbanken aufbereitet und für den schnellen Zugriff und die Suche von Verdächtigen nach beliebigen Kriterien abfragbar sein. Ziel der Exekutive ist die Gewährleistung der inneren Sicherheit.
  • Datenschützer sind moderne Bürgerrechtler. Sie versuchen sich den einschlägigen Interessen der Unternehmen und staatlicher exekutiv-Organe entgegen zu stellen. Ihr Ziel ist, dass wir selber entscheiden können, was mit unseren Daten geschieht. Dieses Ziel wird auch „informationelle Selbstbestimmung“ genannt. Datenschützer handeln meist aus ideellen und teils altruistischen Motiven.
  • Politiker versuchen einen Interessenausgleich zwischen obigen Parteien herzustellen. Die wichtigste Informationsquelle, die Politiker zur Entscheidung jedweder Sachverhalte nutzen, sind immer wirtschaftliche Unternehmen durch ihre Lobbyisten. Viele Wähler interessieren sich auch nicht sonderlich für Datenschutz, daher ist die Position der Datenschützer relativ schwach. Die innere Sicherheit interessiert die Bürger hingegen sehr, da die Medien einschlägige Propaganda in einer Dauerschleife darbieten. Politiker wollen vor allem wieder gewählt werden.
  • Die Postprivacy-Advokaten glauben an eine bessere Zukunft in der Datenschutz nicht mehr notwendig ist und eine Gegenwart in der er auch nicht mehr möglich ist. In dieser Welt, die nach dem geschichtlich kurzen Intermezzo der Privatheit kommt, kann jeder alles über jeden erfahren. Postprivacy-Advokaten sind ebenfalls Idealisten – allerdings i.d.R. deutlich jüngere als die Datenschützer – die jedoch zu der Überzeugung gelangt sind, dass Datenschutz nicht umsetzbar ist.

Bruderzwist

Nun könnte man ja annehmen, dass die Idealisten sich irgendwie zusammenraufen und sich jeder auf seine Art dem Imperium entgegenstellen. Doch weit gefehlt. Constanze Kurz beispielsweise, CCC Sprecherin und bekannte Datenschützerin, titulierte die unliebsamen Jungidealisten als Spackos und prügelt beispielsweise hier gänzlich unentspannt auf ihnen rum. Eins zu null für das Imperium. Naja, genau genommen steht es ganz erheblich mehr als eins zu leider kaum mehr als null.

Was geschieht dort? Die Datenschutzbewegung ist schon etwas älter, sie hat mit zunehmender Vernetzung an Bedeutung gewonnen. Als Startpunkt kann man die Popularisierung des Internets durch die Erfindung des WWW 1992 annehmen – natürlich gab es das alles vorher schon, doch es war kein Phänomen, das jeden ständig in der heutigen Weise betraf. Datenschützer, insbesondere diejenigen, die über größeren Einfluss in der öffentlichen Debatte verfügen, sind meist nicht mehr ganz so jung. Sie durften auch schon mal ein bisschen an den Pfründen der Macht schnüffeln, wofür sie Jahre, teils Jahrzehnte gekämpft haben. Über den Großteil ihrer Laufbahn waren Datenschützer unerschütterlich überzeugt, dass Datenschutz richtig (the right thing TM) ist und alles andere böse. Und das gesamte Umfeld der Datenschützer – zumindest der Teil, der fachlich einigermaßen mithalten kann – stimmte dem zu.

Da haben sie sich also nun endlich etwas etabliert, dürfen sogar mal bei den richtigen Politikern in einer Kommission sitzen, und dann kommen diese jungen Spackos, behaupten glatt das Gegenteil von allem woran die Datenschützer glauben … und? UND? Werden gehört, geben Interviews im Spiegel, bekommen haufenweise Airtime. Zum kotzen. Spackos. Leider ist nicht zu erwarten, dass der Zorn der Datenschützer irgendwann verfliegt und sie dann gemeinsame Sache mit den Spackos machen. Denn Überzeugungen einer gewissen Tiefe verfliegen nicht so schnell. Aber der Spackos sind ja nicht so viele, marginalisieren wir sie also.

Von Spackos, Technophilen und Normalos

Da ist nur ein Problem. Die Spackos haben recht (die Argumente sind z.B. hier sehr gut zusammengefasst). So sehr sich manche von ihnen auch informationelle Selbstbestimmung wünschen, der Zug ist abgefahren. 500 Mio. Facebook-Nutzer sind nur die Spitze des Eisberges. Alle paar Wochen gibt es irgendwo Datenlecks gigantischen Ausmaßes. Aber selbst das ist nur das Rascheln im Blätterwald. Normale Menschen (im Gegensatz zu technophilen Knallköpfen wie mir, den Spackos oder den Datenschützern) sind mit Payback, Adsense und was weiß ich nicht noch alles bereits so transparent, dass man sich schon etwas wundern könnte, in was für einer Fantasiewelt Datenschützer so leben. Ein erschütterndes Beispiel für den Stand der Technik, findet sich in der hier besprochenen Preisliste für persönliche Daten.

Es ist eben die Fantasiewelt der Technophilie. Der unerschütterliche Glaube an die Beherrschbarkeit der Technik. Die überwältigende Mehrheit der Datenschützer ist stark Technik-affin. Sie wissen was ein Cookie ist und sie beherrschen ihre Cookies. Was für Normalos ziemlich schräg klingt ist für Technophile Alltag – und Voraussetzung für die informationelle Selbstbestimmung. Wenn Sie, lieber Leser, Cookies für Kekse halten, gibt es für Sie keine informationelle Selbstbestimmung. Und Cookies sind natürlich erst der Anfang, das A eines ziemlich langen Alphabets. Datenschützer sind Bürgerrechtler, die leider die Bürger aus den Augen verloren haben.

Freiheit

Datenschutz muss immer die Errichtung von Informationsschranken bedeuten. Diese Schranken sind ein Hemmnis für den Fluss des Rohstoffes der Informationsgesellschaft. Datenschutz ist immer eine Einschränkung. Als solcher eröffnet er niemals Chancen sondern verbaut diese nur. Es ist schon fraglich ob der angenommene Nutzen der informationellen Selbstbestimmung die so vergebenen Potentiale aufwiegt. Wichtiger noch ist aber, dass der Datenschutz die Natur der von ihm errichteten Schranken verkennt: es sind Schranken, die nur die Unbedarften beschränken. Garstge Hacker umgehen sie technisch, mächtige Unternehmen umgehen sie juristisch oder geografisch, finstere Regime umgehen sie wie es ihnen gerade passt. Technophile Datenschützer, die uns ausgefeilten Datenschutz empfehlen, sind ein bisschen wie Steuerberater, die uns ein kompliziertes Steuerrecht empfehlen – letzere helfen Unbegüterten so wenig wie erstere den Technophoben. Solche Regeln nutzen am Ende immer den Falschen.

Die Leute, die sich für Datenschutz einsetzen, sind tendenziell die selben, die sich für Informationsfreiheit mindestens in Form der Privatkopie und in der staatlichen Administration einsetzen, die den Einsatz freier Software propagieren, die für Netzneutralität und gegen jegliche Form einer Netz-Zensur-Infrastruktur (z.B. Kinderpornosperren) sind, die sich gegen Software-Patente und Gängelung durch missratene Urheberrechte und die Content-Mafia (= Rechteverwerter) wehren. Die meisten Datenschützer setzen sich in praktisch allen Belangen für Informationsfreiheit und -Gleichheit ein. Nur bei persönlichen Daten plädieren sie für eine das gesamte Informationsnetz bis in die Spitzen durchdringenden Zensur-Infrastruktur, Copyright-Regelungen, Schranken, Sperren, Verbote, Überwachung, Sanktionen. Felix „Fefe“ von Leitner schreibt in seinem Blog regelmäßig über kognitive Dissonanzen bei den von ihm Geschmähten, empfindet aber selbst den oben dargestellten Widerspruch in seinen Rants nicht im Geringsten.

Datenschutz wäre – wenn er denn überhaupt mehr als das löchrige Alibi wäre, das er heute abgibt – bestenfalls ein Schutz für die kleine aber wirkmächtige Minderheit der Technophilen. Diese Minderheit kämpft für den Datenschutz in weitgehender Ignoranz der Lebenswirklichkeit ihrer weniger nerdigen Mitbürger und kompromittiert dafür das einzige Ziel, für das wir Machtlosen je erfolgreich gekämpft haben: die Freiheit.

Der Wunsch nach Datenschutz entspringt jedoch einem gerechtfertigten Bedürfnis. Im zweiten Teil stelle ich dar, wie diese Bedürfnisse befriedigt werden können, ohne die breite Bevölkerung links liegen zu lassen und dabei jedoch im Einklang mit dem Wunsch nach Freiheit zu bleiben.

Kultur in Ketten

Wir kriminalisieren unser Kultur und mit ihr u.a. unsere Kinder. Die Gründe die dafür angeführt werden waren früher schon falsch, heute sind sie absurd.

Wir haben uns die Ketten selbst angelegt. Genau genommen waren es unsere Vorfahren. Doch auch heute zweifeln eher wenige daran, dass wir diese Ketten brauchen. Haben Sie vielleicht Kinder? Teenager? Oder bist Du vielleicht ein Teenager oder unter etwa 25? Dann ist die Wahrscheinlichkeit sehr hoch, dass Ihre Kinder oder eben Du selbst kriminell sind/bist.

Da wäre natürlich  unsere absurde Drogenpolitik, mit der die USA die Population ihrer Gefängnisinsassen größer hält als die ihrer Universitäten. Die Politik mit der wir Mexiko in einen Drogenkrieg getrieben haben, den es nicht gewinnen kann. Doch darum wird es in einem anderem Artikel gehen. Hier geht es um unsere Kultur, um Musik, Kunst, Literatur, Film usw.

In Ihrem Haus oder in Ihrer Wohnung befinden sich mit großer Wahrscheinlichkeit sogenannte Raubkopien. Abgesehen davon, dass sie sich so natürlich erheblichen zivilrechtlichen Forderungen aussetzen können – in den Medien hat z.B. der Fall von Jammie Thomas eine gewisse Aufmerksamkeit erhalten – machen Sie sich strafbar. Die sympathischen Hinweise auf bezahlten DVDs („Raubkopierern“ bleibt dieses zweifelhafte Vergnügen oft erspart) sind tatsächlich ernst gemeint. Ein großer Teil der Bevölkerung der westlichen Welt besteht aus Kriminellen. Ein Viertel des Datenverkehrs im Internet ist offenbar kriminell, weil dieses Viertel der Verbreitung unserer Kultur dient. Die meisten tragen ihre Ketten gerade nicht, aber sie könnten jederzeit angelegt werden. Denn die Ketten sind Teil unserer Kultur.

Und damit sind wir bei unseren Vorfahren. In Deutschland haben wir die wichtigsten Schritte 1837 in Preußen und dann 1871 im Deutschen Reich getan. Heute glauben die meisten Menschen, dass die Kriminalisierung der Kultur-Verbreitung eine notwendige Voraussetzung für die wirtschaftliche Schaffung von Kultur ist. Das wird uns ja auch ständig von Lobbyisten und ihren Politikern eingebläut. Doch dies ist eine bewusste oder unbewusste Lüge.

Dieser erhellende Vergleich der Situationen in Deutschland vor Einführung des Urheberrechtes und der Situation in England wo es damals schon Copyright gab, ist sehr aufschlussreich. Es gab sehr viel mehr Bücher in Deutschland, der Büchermarkt war sehr viel vielfältiger sowohl in der Breite wie in der Tiefe und die Autoren verdienten im Schnitt sehr viel besser. In England gab es weniger Verlage, die weniger Bücher verlegten. Diese wenigen Verlage hatten aber höhere Gewinnmargen. Nur Top-Autoren verdienten besser als vergleichbare Autoren in Deutschland.

Das Copyright schützt also offenbar nicht die Schöpfer der Kultur. Ganz im Gegenteil, vielmehr schützt es die überhöhten Gewinnmargen derjenigen, die unsere Kultur finanziell abschöpfen. In der Musik sieht es ganz ähnlich aus. Die überwältigende Mehrheit der Musiker lebt nicht von CD Verkäufen. Die allermeisten sind vor allem Musiklehrer. Dann gibt es auch nicht wenige, die mit Auftritten einiges verdienen. Selbst viele Mega-Acts verdienen an Auftritten mehr (als genug), mehr als durch CD-Verkäufe.

Allerdings ist gerade die musikalische Kultur massiv durch die Kriminalisierung ihrer Verbreitung beeinträchtigt.  Wenn Musiker die Ideen anderer Musiker übernehmen und weiter entwickeln und -verbreiten werden ihre Auftrittsmöglichkeiten deutlich eingeschränkt. Denn für viele kleinere Etablissements ist der unverhältnismäßige Aufwand der Erfüllung der GEMA-Auflagen bürokratisch wie finanziell nicht tragbar. Auch die Verbreitung ihrer Musik ist natürlich eingeschränkt. Selbst wenn die Musiker, die sich von anderen inspirieren ließen, ihre Musik verschenken wollen ist das nicht mehr möglich.

Es genügt nicht einmal ein Stück quasi neu zu erfinden. Selbst wenn Musiker Rhythmus, Tempo, Tonart und Sound eines Stückes komplett ändern sowie Text und Melodie deutlich variieren haben sie das Stück nicht von den Ketten des ursprünglichen Autors befreit. Das gilt natürlich auch, wenn die ursprüngliche Version völlig unbekannt ist und als wenig originell gelten darf während das „Plagiat“ eine große Schöpferische Leistung darstellt.

Aller Wahrscheinlichkeit nach wäre unsere Kultur heute sehr viel ärmer, wenn schon immer so ein irrsinniges Urheberrecht gegolten hätte wie heute. Denn Kultur lebt gerade davon, dass Ideen von anderen Künstlern weiter entwickelt werden. Kulturelle Leistungen kommen niemals aus dem nichts. Dabei ist es völlige Willkür, was geschützt ist – in der Musik z.B. im Wesentlichen Text und Melodie. Sound-Tüftler beispielsweise gehen da eher mal leer aus. Es kann gut sein, dass sich gerade aus diesem Grund unsere Musik in den vergangenen Jahrzehnten vor allem im Bereich Sound weiterentwickelt hat.

Dabei würde sich für kaum einen Musiker etwas wesentliches ändern, wenn wir aufhören würden unsere Kinder – die offenbar kulturbegeisterter sind als wir – wegen der Verbreitung unserer Kultur zu kriminalisieren. Denn kaum ein Musiker lebt hauptsächlich vom Verkauf seines sogenannten geistigen Eigentums. Anders ist dies zum Beispiel bei Autoren und Filmschaffenden.

Wer sich eingängiger mit Youtube beschäftigt muss zu dem Schluss kommen, dass das Ende der kriminalisierten Kultur-Verbreitung nicht das Ende des Films wäre. Die meisten Clips sind dort kurz doch es gibt durchaus auch längere Filme. Die hochwertigsten sind oft Arbeiten von Film-Studenten und erreichen teils ein erstaunliches Niveau. Es gibt Dokumentationen, Propaganda, Unterhaltung jeder Art, Musik, Sport (insbesondere im Bereich E-Sports auf teils beachtlichem Niveau) Kunst usw.

Natürlich kann all dies technisch nicht mit den Top-Produktionen auf Hollywood mithalten. Cineastisch habe ich auch nichts gesehen, was mit den besten Filmemachern mithalten kann. Doch hier sind zwei Dinge zu beachten. Technisch können die besten freien Produktionen durchaus mit professionellen Produktionen von vor 10 bis 20 Jahren mithalten. Der technische Fortschritt erlaubt es heute mit einem Hobby-Budget Dinge zu produzieren, die vor einigen Jahren Millionen verschlungen haben. Es ist nicht an zu nehmen, dass dieser Prozess ein plötzliches Ende finden sollten. Das heißt aber, dass eine Entkriminalisierung unserer Kultur den Film technisch höchstens um ein paar Jahre zurückwerfen würde.

Wichtiger noch ist aber dieser Punkt: die wahren Filmverrückten arbeiten heute vielfach beim Film. Würden wir aufhören, unsere Kultur zu kriminalisieren, würden all diese Verrückten aufhören, Filme zu machen? Wohl kaum. Vielmehr ist an zu nehmen, dass freie Filme teils professioneller würden. Die Lücke zwischen heutigen professionellen und künftigen freien Werken würde sich also technisch verkleinern und vom cineastischen Anspruch wohl möglich egalisieren. Das gleiche gilt für Musik-Produktionen.

Oben wurde bereits auf diesen verblüffenden Artikel verwiesen, wo dargelegt wird, dass die historische Kriminalisieren der Kulturverbreitung den aller meisten Autoren schwer geschadet hat. Heute ist leider nicht an zu nehmen, dass eine Befreiung der Kultur den Autoren entsprechend nützte. Vor der Kriminalisierung unserer Kultur konnten die Verlage ihren zeitlichen Vorsprung und geschickte Marktplatzierung nutzen um sich vor Plagiaten zu schützen. Heute lässt sich die Duplikation voll automatisieren und praktisch ohne Investitionen und Zeitverluste durchführen.

Aggregatoren könnten beliebige Inhalte bei sich versammeln um aus dem resultierenden Traffic Werbeeinnahmen zu generieren. Dies ist ein weiterer Grund, Werbung zu verbieten. Ich bin bereits verschiedentlich auf andere Gründe eingegangen. Wichtig ist es, das Verbot so zu formulieren, dass freie Rede in keiner Weise beeinträchtigt wird. Wenn dieses Hindernis beseitigt ist, gibt es keinen Grund mehr, Kultur zu stehlen. Doch die wirtschaftliche Verwertbarkeit von Geschriebenem ist auch dahin – wenn man mal von modernen Ansätzen wie Crowd-Sourcing absieht. Doch hier muss sich erst noch erweisen, ob das langfristig besteht.

Aber es gibt noch einen Unterschied zwischen der Zeit vor der Kriminalisierung unserer Kultur und der Zeit danach: Damals war der Arbeitsaufwand für die Beschaffung des Lebensunterhalts eines Menschen sehr viel höher und die Fähigkeit zu schreiben, sowie auch die fachliche Qualifikation zum Verfassen von Fachtexten sehr viel seltener. Heute haben sehr viele hoch qualifizierte Menschen so viel Freizeit, dass sie einen nie dagewesenen Tsunami von Geschriebenem über uns hereinbrechen lassen.

Das selbe gilt für alle andere Formen von kriminalisierter Kultur: sie ist keine begrenzte Ressource mehr. Marktwirtschaft ist gut in der effizienten Verarbeitung begrenzter Ressourcen. Doch in unseren kulturellen Gütern ist die Marktwirtschaft heute völlig fehl geleitet. Denn diese Güter sind heute reichlich vorhanden, es ist völlig unmöglich, die Grenzen des ständig neu geschaffenen zu erkunden, denn diese Grenzen entfernen sich schneller als irgendjemand lesen, hören oder sehen könnte. Wir können jetzt aufhören, unsere Kinder, ein viertel des Datenvolumens und unsere Kultur an sich zu kriminalisieren. Denn selbst die fadenscheinigen Begründungen, die einmal dafür herhalten mussten, sind heute offensichtlich absurd.

Terror Politik

Wie können politische Entscheidungsprozesse selbst so gestaltet werden, dass der stark überproportionale Einfluss, den u.a. Terrorismus hat, egalisiert wird?

In einem früheren Artikel habe ich mich mit der symbiotischen Beziehung zwischen Medien und Terrorismus auseinandergesetzt, und wie diese zu verhindern wäre. In diesem Artikel geht es nun darum, wie die politischen Entscheidungsprozesse selbst so gestaltet werden können, dass der stark überproportionale Einfluss, den u.a. Terrorismus hat, egalisiert wird.

Der Fehler liegt im System

Die Frage, ob und in wie fern der Einfluss des Terrorismus überproportional ist, wurde in diesem hervorragenden Artikel erörtert. Dem habe ich nichts hinzu zu fügen. Na gut, aber nur ein Link: Raucher bringen weltweit jedes Jahr 600.000 Nicht-Raucher um, darunter gut ein fünftel Kinder. Alle paar Tage ein 9/11. Allerdings ein 9/11 mit Kindern statt Bankern. Und wir schaffen es nicht einmal Zigaretten-Werbung zu verbieten. Da fehlt absolut jede Verhältnismäßigkeit.

Wie in meinem vorigen Artikel dargelegt, spielen die Medien bei dieser überproportionalen Einflussnahme des Terrorismus eine herausragende Rolle. Doch selbst, wenn die Aufmerksamkeitsökonomie gebrochen wäre, wäre dieses Missverhältnis vermutlich nicht völlig ausgeräumt. Denn die eigentlichen Ursachen dieses Missverhältnisses liegen in der fundamentalen Konstruktion unserer repräsentativen Demokratie selbst begründet.

Es sind im Wesentlichen drei Aspekte unseres Systems, die dazu führen, dass die freiheitliche Grundordnung durch Einzelpersonen (Terroristen, zu deren Erfüllungsgehilfen sich dann Politiker machen) bedroht werden kann:

  1. Wir Konzentrieren Macht auf einzelne Individuen, von denen wir dann erwarten, dass sie diese Macht auch wahrnehmen und nicht nichts tun.
  2. In regelmäßigen, relativ kurzen Abständen, müssen sich diese Personen dem Votum der Öffentlichkeit stellen. Um überhaupt eine Chance bei Wahlen zu haben, ist es essentiell, überhaupt irgendwie wahrgenommen zu werden.
  3. Der Staat wird als Entität wahrgenommen, die eine von seinen Bürgern separate Existenz hat. Der Staat ist nicht seine Bürger, der Staat das sind die da, die Politiker und ihre Bürokraten und Polizisten.

Gewaltenteilung ist nicht genug

Machtkonzentration ist eines der größten Probleme in der Konstruktion unserer Regierungen. Machtkonzentration bietet nicht nur Angriffspunkte für Terroristen sondern auch für Lobbyisten, Korruption und überhaupt jeden der seine Interessen jenseits der demokratischen Pfade durchsetzen möchte. Die demokratischen Pfade hingegen sind zur Nebensache verkommen. Abgeordnete unterliegen nur pro Forma lediglich ihrem Gewissen. De Facto unterliegen sie vor allem dem Fraktionszwang. Entschieden wird allzu oft in Hinterzimmern.

Nach Katastrophalen Erfahrungen mit Despoten diverser Herrschaftsformen wurde Gewaltenteilung in der repräsentativen Demokratie eingeführt. Die mächtigste dieser Gewalten, die Legislative, wurde zusätzlich mit diversen „checks and balances“ versehen, damit sie nicht auf Abwege kommt. Heute sehen wir, dass all das bei weiten nicht ausreicht. Eine Handvoll Terroristen kann dieses System gefährden.

Von der Demokratie zum Faschismus

Die USA z.B. haben nach 9/11 Menschen ohne Gerichtsverhandlung eingesperrt. Sie haben gefoltert. Sie haben völkerrechtswidrige Kriege geführt. Sie haben hunderte von Geheimdiensten aufgestellt um die eigene Bevölkerung zu überwachen. Sie stellt sich heute gar gegen freie Rede (erster Artikel der US-Verfassung), zumindest sofern sie ihre diplomatischen Depeschen betrifft. Die USA, angetreten als das Land der Freien und vor zweihundert Jahren sicher eine Vorzeige-Demokratie, haben so bereits einen erschreckend großen Teil des Weges von der Demokratie zum Faschismus zurückgelegt.

Gewaltenteilung ist richtig. Sie geht nur nicht annähernd weit genug. Es genügt nicht, Barrieren gegen Partikular-Interessen auf zu stellen. Mit genügend Zeit oder – siehe Terrorismus – Entschlossenheit können diese Barrieren offenbar überwunden werden. Es ist nicht an zu nehmen, dass höhere Barrieren dieses grundsätzliche Problem lösen. Zumal diese Barrieren auch die Handlungsfähigkeit der Regierung einschränken.

Kein Ziel bieten statt das Ziel zu schützen

Statt Barrieren auf zu stellen, sollte unsere Regierung erst gar keine Angriffspunkte bieten. Machtkonzentration hat jedoch einen Sinn. Kleine Gruppen können gemeinsam sehr viel schneller eine Entscheidung treffen als großen Gruppen. Dabei ist die Entscheidung von großen Gruppen nicht unbedingt besser.

Ich glaube, dass sich dieser Widerspruch auflösen lässt. Dazu muss man zuerst das Problem definieren, das gelöst werden soll: Es sollen Entscheidungen getroffen werden. Diejenigen (vorzugsweise wenigen), die die Entscheidungen treffen, sollen dazu qualifiziert sein. Und sie sollen motiviert sein, im Sinne der Gemeinschaft zu entscheiden. Kurz, wir suchen einige Entscheider, die qualifiziert sind und die richtige Motivation haben.

Im Lichte dieser Definition können einem schon Zweifel an repräsentativer Demokratie kommen. Gewisse Personen, die bisher nur durch ihre Beherrschung der medialen Klaviatur aufgefallen sind, werden für eine Legislatur-Periode zu Omniqualifizierten erklärt. Sachkompetenz spielt kaum eine Rolle. Und selbst wenn sie es täte: Die Probleme, die im Laufe einer Legislatur-Periode zu lösen sind, sind zu vielfältig, als dass Individuen qualifiziert sein könnten, über alle zu entscheiden.

Extreme Governing hingegen lässt jedes Problem von einer Gruppe entscheiden, die genau auf das Problem zugeschnitten ist. Somit ist die Qualifikation der Entscheider gewährleistet. Für die Bürger ist transparent, wer tatsächlich entscheidet. Und da die Mitglieder der Gruppe nur ein einzelnes Problem lösen, bieten sie keine Angriffsfläche für langfristige Einflussnahme. Kurzfristige Einflussnahme wird durch andere Mechanismen erschwert. Wenn nötig, könnte sie durch vorübergehende Anonymisierung der Entscheider ganz verhindert werden.

Motivierte Entscheider

Repräsentative Demokratie versucht die Motivation der Entscheider zu gewährleisten, indem sie sie regelmäßigen Wahlen aussetzt. Doch sind die Entscheider somit lediglich motiviert, Wahlen zu gewinnen. Das äußert sich darin, dass Themen, die populistisch ausgeschlachtet werden können, vor Wahlen oft grotesk aufgebläht werden und Blüten treiben wie „Kinder statt Inder“. Es führt dazu, dass gelogen und falsche Versprechungen gemacht werden. Es führt dazu, dass keine öffentlichen und offenen Diskussion von Seiten der Politiker geführt werden. Stattdessen einigen sich Parteien auf bestimmte Positionen und führen dann ritualisierte Schau-Debatten vor. Echte Diskussionen werden von den Medien sofort als Schwäche oder Mangel an Geschlossenheit bestraft. Der vielleicht gravierendste Punkt: demokratisch gewählte Repräsentanten scheinen oft nicht die langfristigen Konsequenzen ihrer Entscheidungen zu erwägen. All das verdrießt die Bürger und ist wohl auch nicht zwangsläufig in ihrem Interesse.

ExtremeGoverning sieht die Entscheider als Teil der Gesellschaft. Die Entscheider müssen in der Gesellschaft mit ihren Entscheidungen leben – ein Leben lang. Da ist es schlecht, wenn die Gesellschaft diese Entscheidung(en) nicht akzeptiert, denn ExtremeGoverning setzt auf soziale Kontrolle.

Einzelne Personen entscheiden, wie oben bereits fest gestellt, nur einzelne Probleme. Eine Person wird in Ihrem Leben niemals mehr als eine Hand voll politischer Entscheidungen treffen. Diese Entscheidungen werden in der öffentlichen Biographie der Entscheider fest gehalten und nehmen dort vermutlich einen prominenten Platz ein. Die Entscheidungen sind für jeden einsehbar, zusammen mit Urteilen, die andere über diese Entscheidungen abgegeben haben.

Der Staat als Gegner / Wir als der Staat

Die repräsentative Demokratie wählt ihre Repräsentanten. Auf der einen Seite steht das Volk, auf der anderen die Repräsentanten mit ihrem Verwaltungsapparat sowie der Judikative und Exekutive. Steuerhinterziehung kann nur deshalb als Volkssport gelten, weil der Staat seinen Bürgern gegenüber steht.

Die mangelnde Identifikation der Bürger mit ihrem Staat führt jedoch zu weit schlimmeren Konsequenzen als Steuerhinterziehung. Eine ist die Übertragung von persönlicher Verantwortung und persönlichem Risiko an den Staat. Letzteres führt dazu, dass Politiker gezwungen sind, die freiheitliche Grundordnung zu kompromittieren, wenn Terrorismus durch die Medien zu einem grotesk überproportionalen Problem stilisiert wird.

ExtremeGoverning kennt keine Trennung zwischen dem Staat und seinen Bürgern. Während sich die Legislative noch aus einem vermutlich begrenzten Teil der Bevölkerung rekrutiert, wird der Verwaltungsapparat, Judikative und Exekutive aus der gesamten Bürgerschaft gebildet. Jeder kann potentiell zu einem politischen Entscheider werden. Aber jeder ist auf jeden Fall Teil des Staates.

Dies führt zu einer anderen Perspektive und erschwert die fatale Übertragung persönlicher Verantwortung und persönlichen Risikos auf ein abstraktes Gebilde namens Staat. Zudem müssen die Entscheider Entscheidungen treffen, mit denen sie leben können, auch lange nachdem die mediale Hysterie (die allerdings unter ExtremeGoverning anderweitig verhindert wird) abgeklungen ist.

Verleumdung!

Die Mainstream-Medien haben seit Wochen dahingehend auf uns eingetrommelt, dass ein gewisser Herr Assange wegen Vergewaltigung in Schweden gesucht wird. Manche ließen sich gar zu der Aussage hinreißen, dass er wegen Vergewaltigung angeklagt ist. Derartige Aussagen waren sachlich falsch. Vergewaltigung ist ein Tatbestand des deutschen Strafgesetzbuches (§177). Folgende Punkte wurden falsch dargestellt:

  1. Assange ist nicht angeklagt. Die schwedische Staatsanwaltschaft ist sich nicht sicher genug, ob überhaupt eine Straftat vorliegt. Daher wird Assange streng genommen auch nicht als Täter verdächtigt. Er wird als Zeuge gesucht, um fest stellen zu können, ob eine Straftat vorliegt.
  2. Der fragliche Tatbestand ist keine Vergewaltigung nach deutschem Recht. Ob im Schwedischen der gleiche Ausdruck verwendet wird, tut nichts zur Sache. Dem deutschen Publikum wird ein völlig falscher Eindruck vermittelt.
  3. Die Umstände unter denen die mutmaßlichen Opfer ihre Vorwürfe vorbrachten sind evtl. so abenteuerlich, dass sie einer Erwähnung bedurft hätten.

Ich schlage vor, dass wir eine strafrechtliche Anzeige wegen Verleumdung gegen diverse Medien einreichen (mindestens gegen die, die Behaupten, er sei angeklagt). Außerdem können wir versuchen, mit Assanges Hilfe eine zivilrechtliche Klage zu führen um Widerrufe und Schadensersatz zu erheben.

Eine Anzeige ein zu reichen ist relativ einfach. Eine zivilrechtliche Klage muss allerdings finanziert werden. Spenden sind dazu relativ schlecht geeignet. Spenden wären nicht absetzbar, da ein derartiges Verfahren kaum als gemeinnützig anerkannt würde. Außerdem besteht die Möglichkeit, dass die Gegenseite die Kosten erstatten muss, dann müssten Spenden eigentlich irgendwie rückgeführt werden. Ich schlage daher vor, eine derartige Klage durch Einlagen zu finanzieren. Diese Einlage werden im Falle einer erfolgreichen Klage mit Gewinn zurück erstattet. Der Gewinn ergibt sich aus dem Schadensersatz.

Solche Klage-Finanzierungen sind z.B. in den USA durchaus üblich. Herr Assange müsste dem natürlich zustimmen, die Aufteilung eines möglichen Schadensersatzes wäre aus zu handeln. Sinn der Übung ist es, ein Verfahren zu etablieren, mit dem wir – die locker verbundene Netz-Gemeinde – es auf der juristische Front global mit den traditionellen Medien aufnehmen können.

Einige abschließende Anmerkungen: Mir geht es nicht um Assange – genau so wenig wie es vermutlich den Medien um ihn geht. Diese ganze Schlammschlacht sieht wie eine Schmutzkampagne aus, deren einziges Ziel es ist, WikiLeaks zu diskreditieren. Wenn wir weiter für Transparenz und Freiheit streiten, wird dies sicher nicht die letzte Schlammschlacht mit dem Mainstream sein. Aber wir können ihre eigenen Waffen gegen sie wenden. Ich bin übrigens kein Jurist, es wäre prima, wenn jemand mit mehr Ahnung das aufnehmen würde.

WikiLieb?

Es zieht sich ein bemerkenswerter Bruch durch unsere Gesellschaft. Die selbsternannte QualitätsJournaille und die politischen und wirtschaftlichen Machthaber verdammen WikiLeaks mehrheitlich für die Veröffentlichung der Cablegate Depeschen. Ein signifikanter Teil der Blogosphäre und mein persönliches Umfeld befürwortet die Veröffentlichung sehr deutlich. Das bemerkenswerte daran ist, dass dieser Bruch nicht so sehr zwischen Konservativen und Progressiven, Rechten und Linken oder anderen Gesellschaftsgruppen verläuft. Der Bruch verläuft zwischen denen, die am langen Ende der Hebel der Macht sitzen und uns am kurzen Ende dieser Hebel. Insofern riecht Cablegate nach Revolution. Aber steht hinter dieser Zustimmung eine moralische Legitimierung? Oder gründet sie in niederen Motiven wie z.B. der Lust die Mächtigen bloß gestellt zu sehen?

Eine persönliche moralische Bewertung mag oft folgender Argumentation folgen: WikiLeaks hat scheinbar Geheimnisse verraten. So etwas tut man nicht. Doch diese Argumentation geht von einer falschen Annahme aus. WikiLeaks hat kein Geheimnis verraten. Vor der Veröffentlichung hatten je nach Quelle einige Millionen Menschen Zugriff auf die Depeschen, mehr als 1% der Amerikaner. Hier kann man beim besten Willen nicht mehr von einem Geheimnis sprechen und persönliche Bewertungs-Kriterien greifen nicht mehr.

Interne Informationen der US-Amerikanischen Administration wurden der Weltöffentlichkeit zugänglich gemacht. Um die Frage nach der Legitimität dieses Vorganges zu beantworten muss man ein gegebenenfalls vorhandenes legitimes Interesse der USA an der Geheimhaltung dieser Information gegen ein gegebenenfalls vorhandenes Interesse der Weltöffentlichkeit an der Veröffentlichung dieser Informationen abwägen.

Ein legitimes Interesse der USA könnte z.B. vorliegen, wenn sie ihre Diplomaten im Interesse des Weltfriedens, der Völkerverständigung, des globalen Umweltschutzes, des Kampfes gegen den Hunger oder für die Rechte der Unterdrückten einsetzen würde. Doch über jeglichen derartigen Verdacht ist die USA sicher erhaben. Ein legitimes Interesse könnte auch vorliegen, wenn sie ihre eigenen Interessen strikt im Rahmen der internationalen Verhaltensnormen verfolgen würde. Doch diese Normen verletzt die USA regelmäßig und wissentlich, wie schon das erste Promille der Depeschen eindrucksvoll belegt: Die USA untergräbt den spanischen Rechtsstaat; Sie arbeitet gegen legitime lateinamerikanische Regierungen und kollaboriert wider besseres Wissen mit illegitimen Regimen; Sie spioniert illegitim gegen die UNO; Sie spielt ein doppeltes Spiel im mittleren Osten. Wenn das tatsächlich erst ein Tausendstel der amerikanischen Vergehen wäre, wäre die moralische Bilanz der USA wahrhaft monströs. Doch selbst dieser kleine Auszug legt schon sehr nahe, dass das Interesse der USA an der Geheimhaltung der Depeschen jedenfalls nicht nur legitim ist.

Welches Interesse hat die Weltöffentlichkeit an der Veröffentlichung? Die USA geriert sich regelmäßig als Weltpolizei, die außerhalb ihrer Grenzen vorgeblich für Freiheit und Demokratie kämpft. Die massiv von der militärischen Intervention der USA betroffene Restwelt hat selbstverständlich ein legitimes Interesse zu erfahren welchen Interessen diese Interventionen wirklich folgen und welchen Verhaltensnormen sich die Weltpolizei unterwirft. Die USA profitiert enorm von dem Umstand, dass sie als einzige die globale Leitwährung drucken darf. Die Weltgemeinschaft, die der USA diese immense Dividende zahlt, hat selbst nach der in den USA maßgeblichen Markt-Logik ein legitimes Interesse daran zu erfahren, ob und wie die USA diesen Vorschuss zurück zu zahlen gedenkt.

Die USA selbst bringen zur Verteidigung der Geheimhaltung regelmäßig das Argument vor, dass die Informanten der USA gefährdet würden. Wie oben dargelegt helfen diese Informanten dabei illegitime Interessen durch zu setzen. Informanten dienen der Beschaffung von Informationen jenseits der legalen Kanäle. Wir reden also von Menschen die auf nicht offiziellen, oft vermutlich illegalen Wegen der Durchsetzung illegitimer Interessen dienen. Die Vergangenheit hat noch erheblich krassere Beispiele US-Amerikanischen Missverhaltens gesehen: der Sturz sozialistischer Regierungen südlich der US-Grenze, welche dann mehrfach durch faschistische Terror-Regime ersetzt wurden, welchen Zig-Tausende Lateinamerikaner zum Opfer gefallen sind; das Führen eines völkerrechtswidrigen Angriffskrieges im Irak, befördert und gerechtfertigt durch eine ausschließlich auf Lug, Trug, Aggression und Einschüchterung bauende Diplomatie. All dies hätte durch eine zeitige Offenlegung der diplomatischen Informationen der USA möglicher Weise verhindert werden können. Der Schutz dubioser Informanten eines dubiosen Regimes kann kaum derartige Argumente überwiegen.

Ich komme also zu dem Schluss, dass die Veröffentlichung der Cablegate Depeschen legitim ist. Darüber hinaus glaube ich aber, dass sich daraus ein generellerer Schluss ziehen lässt. Der verbrecherische Krieg im Irak und die verbrecherischen Tätigkeit unter anderem in Latein-Amerika wären vermutlich unter dem Medialen Auge der Welt- und vor allem auch der US-Öffentlichkeit wahrscheinlich nicht möglich gewesen. Das Busch Regime und auch Berlusconi legen den Verdacht nahe, dass freie und geheime Wahlen die Demokratie allein nicht vor dem Faschismus zu schützen vermögen. Garantierte Transparenz der Regierung scheint dazu eher in der Lage zu sein – sofern die Regierung Kritik nicht unterdrücken kann.

Und in so fern ist WikiLeaks tatsächlich teil einer Revolution. Die Ränke der Mächtigen werden hoffentlich ans Licht der Öffentlichkeit gezerrt. Sicherlich wird es damit etwas schwieriger manche legitimen Interessen durch zu setzen. Aber es wird ganz erheblich schwieriger jegliche nicht legitimen Interessen durch zu setzen. Es ist schwer vorstellbar, dass das letztendlich nicht im Interesse der Machtlosen ist. Die Befreiung der Information wird die Revolution der Informationsgesellschaften sein, und sie hat das Potential, völlig unblutig zu verlaufen.