Unwürdig

Dies ist Artikel 1, Absatz 1 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland.

Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.

Ich möchte auf ein paar Dinge hinweisen. Diese zwei Sätze sind die Prämisse unseres Staates. Wir Deutschen haben einen Vertrag miteinander abgeschlossen und diese zwei Sätze sagen uns, worum es in diesem Vertrag geht.

Es geht um die Würde des Menschen. Also die Pointe hier ist: da steht “Mensch”. Da steht nicht “die Würde der Deutschen”. Und das hat übrigens auch einen ganz plausiblen historischen Grund, wieso im Grundgesetz der Deutschen “Menschen” und nicht “Deutschen” steht. Also sicherlich, wenn wie heute die Würde der Deutschen schon keineswegs gewährleistet ist, macht es wenig Sinn zu hoffen, dass das Deutsche Volk sich für die Würde des Menschen einsetzt. Aber trotzdem: Die Würde des Menschen zur Achtung zu bringen ist unser höchster Auftrag.

OK, klar, wir haben alle Day-Jobs. Und es ist auch nicht leicht in einer so großen Familie wie Deutschland. Da zanken sich die Geschwister ganz ordentlich, da geht schon mal was schief. Kommt vor, wäre ja noch zu entschuldigen. Aber ehrlich, dass die Würde des Menschen die allererste “Verpflichtung aller staatlichen Gewalt” ist, davon merke ich wenig.

Massenüberwachung, Waffenlieferungen, zigtausende Tote an den Mauern der Europäischen Festung, radikale Sparmaßnahmen, die die Hälfte der jungen Südeuropäer unter der dünnen Decke unserer kuscheliegen Zivilisation weg-schupsen in die Arbeitslosigkeit ohne (soziales) Netz und doppelten Boden; Massenimporte von Nahrungsmitteln für die Tiermast und für unser grünes Gewissen aus Ländern in denen Menschen verhungern; Export billigster großindustriell gefertigten Güter in ärmste Länder, wo dadurch die lokale Wirtschaft völlig zerstört wird.

Wie gesagt, es kann schon mal was schief gehen. Aber von unserem Artikel 1, Absatz 1 kann ich in unserer Vertragsumsetzung wenig erkennen.

USA: Bomben ohne Grenzen

Die USA hat am 3. Oktober 2015 ein Hospital der Ärzte ohne Grenzen bombardiert. Wikipedia dazu. Ich schätze, das war irgendwie ein Unfall. So dämlich böse sind die USA eigentlich nicht. Sollte man denken.

Am 15. Oktober rollten sie dann mit einem „gepanzerten Fahrzeug“ durch die Trümmer und haben womöglich Beweise zerstört. Das mit dem „Beweise zerstören“ kann auch wieder Hass-Rhetorik von „Ärzte ohne Grenzen“ sein, wer weiß. Wikipedia dazu, Wikpedias Quelle und der Guardian.

Fakt bleibt: die Amis bombardieren ein Krankenhaus der „Ärzte ohne Grenzen“, warum auch immer, und dann schicken sie einen bewaffneten Trupp an den Schauplatz des potentiellen Kriegsverbrechens.

Wenn irgendein anderes Land der Welt (außer vielleicht Israel) sich so ein Ding leisten würde, wäre der mediale Aufschrei ohrenbetäubend. Und unsere Kanzlerin sowie jeder halbwegs ambitionierte Bundes-Politiker würde sich vor eine Kamera stellen und „diesen barbarischen Akt auf schärfste verdammen“. Oder so.

Dann beobachtet doch mal, was jetzt passiert. Nur so Spaßes halber.

Es ist Krieg und wir alle kämpfen auf der falschen Seite

Mit unserem dauernden Rufen nach Datenschutz spielen wir genau denen in die Hände, gegen die wir uns eigentlich wehren wollen. Statt unsere Geheimnisse zu schützen müssen wir den anderen verbieten, Geheimnisse zu haben.

Willkommen im Informationszeitalter. Denn darum geht es. Information. Nicht Terrorismus, der Terror kommt aus der Glotze. Und ganz sicher nicht Kinderpornografie. Nein, Information, denn Wissen ist Macht. Und Geld. Und mit unserem dauernden Rufen nach Datenschutz spielen wir genau denen in die Hände, gegen die wir uns eigentlich wehren wollen.

Von Bösen und nicht ganz so Bösen

Es gibt da die Bösen – nein, diesmal nicht wir sondern russische Bot-Netze, koreanische Spammer, nigerianische Scammer, chinesische Produktpiraten, Hacker und Script-Kiddies aller Länder. Es gibt die, die wir Deutschen für so mittelböse halten und die Amis für Helden: Google, Facebook, Amazon, Apple, Microsoft und zahllose andere Netz-Firmen. Und dann gibt es die Guten, die uns vor all den mehr oder weniger Bösen beschützen wollen: Die Staaten mit ihrer Polizei und ihren Geheimdiensten.

Doch was sie alle letztendlich tun, ähnelt sich frappierend. Sie nehmen und sammeln Informationen. Und die, die in unserem System die Macht habe, verdienen sehr gut mit diesem Arrangement. Die USA sind eine Korporatokratie, ein Staat der von großen Unternehmen gesteuert wird. Wieso gibt dieser Staat mindestens 75 Milliarden jährlich für Geheimdienste aus?

It’s the Economy, Stupid

Wohl kaum wegen des Terrors. Natürlich spielt der Terror wegen unserer idiotischen Medien eine wichtige Rolle. Aber wenn es wirklich um unserer Sicherheit ginge, würden wir unseren Ärzten das Händewaschen besser bezahlen. Wenn es um die Menschen in Afganistan, Pakistan, Irak oder sonst wo ginge, würden wir einfach aufhören, ihnen zu verbieten, die Medikamente herzustellen, die sie benötigen.

Nein, es geht um Geld und Macht, um Information. Natürlich geht es auch um Wirtschaftsspionage. Doch wichtiger noch ist die Sicherung und der Ausbau des aktuellen Systems. Der Staat soll sich auf wenige Kernaufgaben zurückziehen, insbesondere Law and Order. Ziel ist ein Polizeistaat der den Mächtigen erlaubt, in Ruhe zu verdienen. Und weil dies nunmal das Informationszeitalter ist, muss dafür der Fluss der Information kontrolliert werden.

Man muss auch mal loslassen könne

Vielleicht gelingt es nach Prism tatsächlich eine Zeit lang, die Geheimdienste ein bisschen besser unter parlamentarische Kontrolle zu bringen. Das ist zwar abwegig, aber nicht ausgeschlossen. Doch selbst, wenn das vorübergehend gelingt, bleiben noch die Bösen und die Mittelbösen, die das gleiche tun. Das Ringen um Datenschutz ist ein Kampf, den wir nur verlieren können. Denn jede Schranke in der Informationswelt hilft nur denen, die sie umgehen können. Und umgangen  werden können sie alle. Wir machen unsere Feinde stärker und immer stärker.

Gewinnen können wir nur, wenn wir nicht kämpfen. Wir können Information, das flüchtigste aller Güter, nicht festhalten. Statt dessen muss es das Ziel sein, dass alle gleichen Zugang zu Information haben. Es scheint sich gerade – spät aber immerhin – die Einsicht zu verbreiten, dass nur freie Software unsere Information schützen kann. Doch das ist nur ein Schauplatz im Informationskrieg. Statt den Geheimdiensten zu verbieten unsere Geheimnisse zu stehlen, müssen wir ihnen verbieten Geheimnisse zu haben (ja, wir müssen sie abschaffen). Staat und Wirtschaft müssen völlig Transparent werden, nur dann haben wir eine Chance, einen kleinen Rest Privatsphäre zu retten – und nicht in einer Überwachungs-Dystopie zu enden.

Einmal Recht, bitte

Was wäre, wenn man sich bei Vertragsabschluss (z.B. Kauf) ein Rechtssystem aussuchen könnte? Ein kundenfreundliches?

Der nächste bitte, was hättens denn gern? Einmal Recht, bitte.

Wer nicht gerade US-Amerikaner ist, ist höchstwahrscheinlich Kunde einer ausländischen, also US-amerikanischen, Firma – Google, Apple, Facebook, Amazon … Das kann alle möglichen rechtlichen Probleme mit sich bringen, wie zum Beispiel diese Norwegerin erfahren musste, die Dutzende von Büchern „verlor“. Wenn es zu rechtlichen Problemen kommt, ist man schnell völlig rechtlos, da kaum jemand in der Lage ist, sein Recht fern der Heimat und in einem fremden Rechtssystem durchzusetzen.

Diese sporadische Erfahrung von Internetnutzern ist kaum die Spitze des Eisberges. Gigantische Waren-, Dienstleistungs- und Geldströme werden in jeder Sekunde quer über den Globus durch unzählige Rechtssysteme bewegt. Im Gegensatz zu Privatpersonen haben Unternehmen meist die möglich, ihr Recht auch in fremden Rechtssystemen durchzusetzen. Doch auch dies bedeutet einen riesigen völlig sinnlosen Aufwand.

Wahlrecht

All diese wirtschaftlichen Transaktionen – zwischen Privatleuten und Unternehmen und zwischen Unternehmen untereinander – werden im Wesentlichen (in Deutschland) durch das Bürgerliche Gesetzbuch geregelt. Es gibt keinen prinzipiellen Grund, diese Art der Rechtsprechung geografisch – also national – zu binden. Es wäre durchaus praktikabel, ein beliebiges Rechtssystem zu wählen, egal, wo man sich auf dem Globus befindet. Natürlich würde sich kein nationaler Souverän dieses Vorrecht nehmen lassen, aber sehen wir davon erst mal ab.

Allein die Möglichkeit, sich international bei Vertragsabschlüssen (also z.B. bei der Eröffnung eines Accounts auf einem türkisch-russischen Server auf den Philippinen) auf eines von einer handvoll international etablierter Rechtssysteme zu einigen, allein diese Möglichkeit würde unsere Wirtschaft signifikant entlasten und könnte die Welt für ihre Bewohner ein klein bisschen besser machen. Das heutige System bevorzugt große Teilnehmer deutlich: Unternehmen stehen besser da als Privatleute und große Unternehmen besser als kleine. Denn Finanzkraft ist für das bestehen im internationalen Rechtschaos unabdinglich. Die seltenen Siege von David gegen Goliath erlangen nur aufgrund ihrer Absonderlichkeit eine gewisse Bekanntheit. Dass David sich international gegen Dole durchsetzt ist gleich ein historisches Ereignis.

Das Recht des Schwächeren

Man stelle sich vor, die Rechtsparteien hätten eine freie Wahl des Rechtssystems. Wie wäre es mit einem System, das die finanzstärkere Partei nicht bevorzugt? So ein System hätte das Potential, eine große Verbreitung zu finden. Denn für Kunden wäre ein Angebot unter so einem Rechtssystem ungleich attraktiver als unter einem beliebigen anderen.

Es ist allerdings nicht damit getan, ein Gesetzbuch zu „schreiben“. Eine Entität, die ein Rechtssystem anbietet, muss auch Jurisdiktion, Legislative und Exekutive anbieten. Das muss natürlich nicht alles aus einer Hand kommen, doch will ich darauf nicht näher eingehen. Rechtsprechung ist ein ausgesprochen komplexes unterfangen. Vor Gericht und auf hoher See sind wir bekanntlich allein in Gottes Hand. Doch trotz dieses Bonmots liegt der wesentliche Vorteil eines Rechtssystems darin, dass es eine gewisse Vorhersagbarkeit bietet, zumindest in „eindeutig“ gelagerten Fällen.

Rechtsstaat

Um diese Vorhersagbarkeit zu bieten bedarf es mehr als eines Gesetzbuches. Die Jurisdiktion muss als Prozess (im Sinn von „prozedural“) etabliert sein, der durch die Gesetze geregelt wird. Nur ein etablierter Rechtsprechungsprozess kann eine gewisse Vorhersagbarkeit bieten.

Eine Exekutive ist auch im bürgerlichen Recht nötig, um die errungenen Rechtstitel durchsetzen zu können. Exekutive benötigt im Gegensatz zu Judikative und Legislative geografisch lokalisierte Elemente. Es spielt keine elementare Rolle für die Nutzer eines Rechtssystems, wo Gesetze gemacht werden oder wo die Verhandlung stattfindet – letzteres kann zum Beispiel im Prinzip durch Tele-Präsenz irrelevant werden. Doch die Exekutive muss vor Ort Urteile gegen die Rechtsparteien durchsetzen und zum Beispiel physisches Eigentum pfänden können.

Daher kann die Exekutive eines internationalen Rechtssystem zum Beispiel aus Verträgen mit lokalen Exekutiven bestehen, oder darin, die errungenen Rechtstitel im lokalen Rechtssystem nochmal nach dem Vertragsrecht durchzusetzen und somit von der lokalen Exekutive durchsetzbare Rechtstitel zu liefern.
Eine Legislative letztlich ist nötig, um das Rechtssystem ständig den sozialen und technischen Neuerungen anzupassen.

All dies kann kaum in Form einer kommerziellen Dienstleistung erbracht werden. Wer würde schon einem Rechtssystem vertrauen, dessen Ziel allein die eigene Profitmaximierung ist, und das aufgrund der kulturellen Gegebenheiten vermutlich allein von den Unternehmen und nicht von Privatleuten bezahlt wird? Natürlich kann ein transnationales Rechtssystem Gebühren zur Kostendeckung erheben. Aber sein Ziel darf eben nicht die Rendite sein.

Ideal wäre es, wenn ein internationales Rechtssystem nicht nur zu dem Zeck existierte, unabhängigen Parteien als Service zur Verfügung zu stehen. Stattdessen sollte es aus internationalen staaten-artigen Gebilden hervorgehen. Nur so kann sich der komplexe Prozess aus Legislative, Judikative und Exekutive einschleifen, etablieren und genügend Vertrauen aufbauen, um tatsächlich unabhängige Parteien als „Kunden“ zu gewinnen. Internationale „Staaten“ sind ein eigenes Thema, das ich an anderer Stelle angeschnitten habe.

Preisgericht

Klassische Rechtssysteme kranken an der Bevorzugung, finanzstarker Parteien. Schon eine gerichtliche Instanz kann bei nicht trivialem Gegenstand mit ein paar Gutachten, Anwälten und Gerichtskosten schnell mal 10.000 € kosten. Juristisches Recht zu erstreiten können sich nicht viele leisten. Das ist eine große Chance für Alternativen: Wie wäre es, wenn ich bei Vertragsschluss – also z.B. mit einem Kauf – mein bevorzugtes Rechtssystem wähle. Die Rechtskosten könnten dann durch eine prozentuale Abgabe auf den Vetragsgegenstand gedeckt werden. Die Rechtskosten für einen Lolli wären geringer als für einen Fernseher. Im Falle eines Rechtsstreites fallen dann keinerlei zusätzliche Kosten an, bwz. nur im Falle des Missbrauchs des Rechtssystems. Eine universelle – zivilrechtliche – Rechtsschutzversicherung. Wahrscheinlich wäre es sachdienlich, die Streitparteien in geringem Maße – und vermögens- und einkommens-abhängig – an den Kosten eines tatsächlichen Verfahrens zu beteiligen, um eine Hemmschwelle einzubauen. Doch das sind Details 🙂

Postpostprivacy – Teil 2

Der Datenschutz muss leider als gescheitert angesehen werden. Hier werden Alternativen zum Datenschutz vorgestellt und diskutiert.

Im ersten Teil dieses Artikels habe ich mich kritisch mit den heutigen Datenschutzbemühungen auseinandergesetzt. In diesem Teil wird es nun darum gehen, Alternativen aufzuzeigen. Dazu muss man sich zunächst klar machen, was überhaupt das Ziel ist, das zu erreichen der Datenschutz so spektakulär scheitert. Im ersten Teil dieses Artikels habe ich eingangs die beteiligten Gruppierungen aufgezählt und behauptet, Ziel der Datenschützer sei es, uns vor den Interessen der Wirtschaft und der staatlichen Exekutive zu schützen. Pointiert geht es um den Schutz vor staatlicher Willkür und ausuferndem Marketing – zu letzterem gehört übrigens auch Kreditvergabepolitik und ähnliches.

Doktorspiele

Der Datenschutz ist hier nur ein Herumdoktorn an den Symptomen. Sowohl wirtschaftliche wie exekutive Akteure sind meist weitgehend intransparent und versuchen Transparenz der Bürger her zu stellen. Dieses Informationsgefälle stellt ein Machtgefälle dar, das als Bedrohung empfunden wird und tatsächlich die Form ungerechter Willkür annehmen kann – als staatliche Willkür oder wirtschaftliche Benachteiligung. Datenschutz ist nun das Bestreben, mit einigen Regeln (deren Einhaltung sich aber aufgrund des Informationsgefälles oft nicht überprüfen lässt) den Missbrauch dieses Informationsgefälle zu vermeiden.

Heilung

Es ist eine Grundthese von Extreme Governing, dass dieses Informationsgefälle keinen sozialen oder volkswirtschaftlichen Nutzen hat. Natürlich hat es einen privatwirtschaftlichen Nutzen – die Bereicherung Weniger – und wird daher vehement verteidigt. Auch erfordert unser antiquiertes Staatswesen ein solches Machtgefälle. Doch beidem kann prinzipiell abgeholfen werden und Extreme Governing erklärt wie.

Doch eine Informationsparität verhindert noch nicht zwangsläufig Informationsmissbrauch. Daher nimmt Extreme Governing den wirtschaftlichen und exekutiven Akteuren auch die Motivation für diesen Missbrauch. Somit wären die grundsätzlichen Ursachen behoben, die zu dem Bedürfnis nach Datenschutz führen und letzterer – die fortwährend scheiternde Bekämpfung der Symptome – wäre überflüssig.

Doch selbst, wenn all das erreicht ist, bleiben gute Gründe, in bestimmten Situationen „Anonymität“ zu erlauben. Hierzu liefert dieser Artikel neue Ansätze, die noch nicht in Extreme Governing angedeutet sind. Es sind diese Ansätze, die der Postprivacy im Titel dieser Artikel-Serie ein weiteres „Post“ verschaffen.

Das Geheimnis lüften

Die Abschaffung betrieblicher Geheimnisse wäre ein relativ simpler legislativer Akt. Man räume jedem Bürger das Recht ein, in jedem Betrieb auf jede ihm passend erscheinende Art zu recherchieren, beobachten und katalogisieren. Jedem stehe voller Zugang zu allen betrieblichen Informationen offen. Kosten, die dem Betrieb dadurch entstehen hat selbstverständlich der Rechercheur in Gänze zu tragen.

Wäre das das Ende der Marktwirtschaft? Ist das Geheimnis Grundvoraussetzung für einen marktwirtschaftlichen Gewinn? Zur Beantwortung dieser Frage müssen unterschiedlich Betriebsarten betrachtet werden.

Da wären zunächst reine Produktions- und Dienstleistungsbetriebe. Solche haben i.d.R. Relativ wenige Betriebsgeheimnisse und der Erfolg eines vornehmlich produzierenden/dienstleistenden Betriebes hängt nicht an der Geheimhaltung. Der Schlüssel zum Erfolg eines produzierenden/dienstleistenden Betriebes liegt viel mehr im Prozess und dieser wird von den Mitarbeitern getragen. Es ist die Art, wie eine Hand der anderen zuarbeitet, wie dabei Effizienz erreicht und Qualität und Kundenzufriedenheit sicher gestellt werden. Dieses Know How ist Teil der Unternehmenskultur und lässt sich nicht mal eben kopieren. Solche Betriebe wären von einer neuen Offenheit nicht gravierend betroffen. Allerdings ist zu erwarten, dass sich erfolgreiche Unternehmensprozesse deutlich schneller verbreiten würden, was der Gesamtproduktivität und somit der Allgemeinheit zugute käme.

Das andere Extrem bilden reine Forschungs- und Entwicklungsunternehmen. Hier muss wiederum zwischen Software-Entwicklung und anderer Forschung und Entwicklung unterschieden werden. Wie marktwirtschaftliche Software-Entwicklung mit Informationsfreiheit in Einklang zu bringen ist, habe ich hier ausführlich dargelegt. Andere Forschung und Entwicklung wird unter Extreme Governing mit der sogenannten Infotax marktwirtschaftlich organisiert.

Infotax ist eine volkswirtschaftlich vernünftigere Lösung des Problems, das wir vergeblich mit Patenten zu lösen versuchen. Infotaxes erlauben es mir, Lizenzgebühren aus der Vermarktung meiner Erfindungen und Forschungsergebnisse zu erheben. Da ich selbst diese Gebühren an den Staat entrichten muss, wenn ich meine eigene Erfindung vermarkte, kann ich andere Produzenten nicht bei der Vermarktung meiner Erkenntnisse benachteiligen. Andere dürfen jederzeit auf meinen Ergebnissen aufbauen und entsprechend zusätzliche Gebühren kassieren, wenn ihre Weiterentwicklung vermarktet wird.

Ein Betrieb, der vornehmlich in der Forschung und Entwicklung aktiv ist muss also lediglich jederzeit seinen aktuellen Forschungs-/Entwicklungsstand öffentlich dokumentieren. Dann hat er jederzeit Anspruch auf Gebühren für seinen jeweiligen Stand/Anteil, selbst wenn andere seine Ideen weiterführen – und dieses Weiterführen fremder Ideen eröffnet gerade ein enormes Entwicklungspotential. Es ist anzunehmen, dass die marktwirtschaftliche Forschung und Entwicklung unter diesen Bedingungen nicht zum erliegen käme, sondern im Gegenteil in nie dagewesenen Maße aufblühen würde. Da Infotaxes natürlich mit der Zeit auf Null fallen müssen – der Erfinder legt den Startwert als Prozent des Verkaufspreises fest, dann fällt dieser Prozentsatz in einer gesetzlich festgelegten Zeitspanne kontinuierlich auf Null – würde dieser Entwicklungsschub der Allgemeinheit zugute kommen, und nicht die Taschen weniger füllen wie es unser heutiges Erfindungsverhinderungsrecht (besser bekannt als Patentrecht) tut.

Informationsfreiheit würde also übermäßige Gewinne einzelner Betriebe schmälern. Doch Dienstleistung, Produktion, Forschung und Entwicklung würden stark davon profitieren. Und dieser Profit würde allen statt wenigen zugute kommen. Informationsfreiheit ist also in einer Marktwirtschaft volkswirtschaftlich sehr wünschenswert. Und im Rahmen der Datenschutzdiskussion würde sie einen Teil des bedrohlichen Informations- und Machtgefälles beseitigen.

Das Leben der anderen

Den anderen Teil dieses Gefälles bildet der Staat. Von Bürgerseite dürfte es unbestritten sein, dass ein voll transparenter Staat für eine moderne Gesellschaft absolut wünschenswert ist. Das einzige, wo möglicherweise Bedenken auftauchen könnten, sind die Strafverfolgung und die Geheimdienste. Und gerade die sind es auch, wo das Informationsgefälle die größte Bedrohung darstellt.

Extreme Governing geht davon aus, dass Nationalstaaten ein überkommenes Konstrukt sind. Geografische Grenzen verschwinden schon heute für die besser Gestellten. Abgesehen von der Bedienung niederster Wählerinstinkte – Nationalismus, ökonomischer Egoismus, Fremdenfeindlichkeit – dienen nationale Grenzen heute vor allem als staatliches Förderprogramm für die organisierte Kriminalität, wie ich hier ausführlicher Erörtert habe.

Vernetzte Gesellschaften werden diese Grenzen hinter sich lassen. Meine Nachbarn, meine Kollegen, die Menschen mit denen ich täglich verkehre, werden sich womöglich einem anderen Staatswesen zurechnen als ich. Sie werden in die Sozial- und Rentenkassen anderer Verbände einzahlen als ich, ihre Steuern an andere Kollektive entrichten und sich einer anderen Rechtsprechung unterwerfen.

In diesem Mosaik von Gesellschaften wird es nicht nur wie heute ethisch höchst fragwürdig sein, sich in dem Geschäft der Spionage und des Staatsterrorismus zu engagieren. Es wird für eine offene Gesellschaft, die sich mittels Extreme Governing organisiert, auch völlig überflüssig sein. Geopolitische Kriege und Geopolitik allgemein sind in der Mosaikgesellschaft passé. Eine kontinuierliche Regierung, die die Geheimdienst-Informationen nutzen könnte, gibt es nicht (siehe unten). Innerhalb der offenen Informationsgesellschaft ist die weitere Geheimhaltung der auf fragwürdigem Wege gewonnenen Information praktisch unmöglich. Extreme Governing etabliert daher keine eigenen Geheimorganisationen.

In Extreme Governing ist jeder Bürger auch Teil des Staatsapparates. Es gibt keine Hauptberuflichen Staatsangestellten. Jeder geht gegebenenfalls einer gewerblichen Tätigkeit nach, um seinen Lebensunterhalt zu bestreiten, und engagiert sich zudem im Staatsdienst. Das gilt natürlich auch für Polizisten. Des Weiteren baut Extreme Governing auf persönliche Verantwortung und Verantwortlichkeit. Jeder ist dem Urteil seiner Mitmenschen unterworfen. Das gilt natürlich in jeder Gesellschaft, und auch bei uns werden diese Urteile teils öffentlich, teils nicht öffentlich festgehalten. Doch unter Extreme Governing ist die öffentliche Urteilsbildung ein formalisiertes System, das für die (Selbst-)Organisation des Staates genutzt wird. Näheres dazu gibt es im Originaltext und in KiIsWhoWi.

Für dieses System ist es unerlässlich, dass auch die Arbeit von Polizisten transparent und öffentlich dokumentiert sein muss. Sollte sich zeigen, dass die Offenlegung von Ermittlungsverfahren diese zu stark behindert – die Bekämpfung organisierter Kriminalität muss ohnehin völlig andere Wege gehen, und betreffs anderer Vebrechensformen halte ich die Notwendigkeit zur Geheimhaltung von Ermittlungen für nicht bewiesen – so kann die Ermittlung immerhin völlig offen gelegt werden, sobald sie abgeschlossen ist.

Es zeigt sich also, dass das Informations- und Machtgefälle zum Nutzen aller abgeschafft werden kann. Doch solange Staat und Wirtschaft nach wie vor motiviert sind, die verfügbaren Informationen gegen die Interessen der Bürger ein zu setzen, ist noch nicht all zu viel gewonnen.

Die Exekutive und das Urteil des Souveräns

Wie wir gerade gesehen haben, ist die Exekutive des Extreme Governing Teil der Bürgerschaft des selben und ständig der Beurteilung dieser Bürgerschaft ausgesetzt. Unter diesen Bedingungen kann es nicht im Interesse der Exekutive sein, gegen die Interessen der Bürgerschaft zu handeln, da sich die (in diesem Moment) im Staatsdienst Befindlichen damit selbst unmittelbaren Schaden – als Bürger doch vor allem als Beurteilte – zufügen würden.

Geld regiert die Welt

Bei der Wirtschaft liegt die Sache anders. Hier geht es den Betrieben ja nicht um sozialen Status sondern um monetäre Gewinne. Nun kann man (zurecht) annehmen, dass negative Beurteilungen eines Unternehmens diesem auch finanziell schaden. Doch Unternehmen haben eine Möglichkeit, dem im erheblichen Maße entgegen zu wirken – die Werbung. Die relevanten und richtigen Urteile der Bürgerschaft könnten vom viel „lauteren“ Marketing der Beurteilten übertönt werden.

Dies ist eine Grundeigenschaft von Marketing: Der einzige Zweck der Werbung ist i.d.R. Die Verbreitung von Fehlinformation. Werbung versucht Verbindungen herzustellen, die es so nicht gibt, z.B. die Verbindung zwischen dem Kauf eines Produktes sowie sozialer Anerkennung, Glück, Schönheit, Reichtum und so weiter. Es wird versucht, das Produkt besser darzustellen, als es tatsächlich ist. Werbung dient auch der Finanzierung eines erheblichen Teils unser Medien, Kommunikationsmittel und Kultur.

Es gibt zahlreiche Gründe, die Finanzierung der Kernelemente einer Informationsgesellschaft nicht ausgerechnet durch die Verbreitung von Fehlinformationen zu finanzieren. Dieses Vorgehen stellt nebenbei bemerkt einen volkswirtschaftlichen Unsinn sondergleichen dar. Doch im Kontext der Datenschutz-Diskussion ergeben sich ganz andere Argumente.

Das Bestreben, gezielt Werbung zu verbreiten, ist der wesentliche Grund für Unternehmen, die persönlichen Daten der Bürger zu missbrauchen. Wenn es keine Werbung mehr gibt, gibt es auch diesen Datenmissbrauch nicht mehr.

Ein Verbot von Werbung ließe sich relativ leicht durchsetzen, denn Werbung muss gerade möglichst viel Aufmerksamkeit erregen. Das verträgt sich schlecht mit kriminellen Unternehmungen – wobei die Beseitigung von Email-Spam offenbar schon nicht leicht ist. Doch in einer transparenten Gesellschaft sollte es gelingen, auch das in den Griff zu bekommen.

Es muss allerdings darauf geachtet werden, die freie Rede in keiner Weise zu beeinträchtigen. Daher schlägt Extreme Governing folgende Definition vor: Es ist verboten, jemanden dafür zu bezahlen, einen dritten von etwas zu überzeugen. Diese Definition umfasst sowohl Werbung als auch die meisten Formen politischer Propaganda, doch sie beschränkt die freie Meinungsäußerung nicht im geringsten. Ich darf jederzeit sagen, dass Cola-Trinken mich reich, sexy, cool und beliebt gemacht hat – man darf mich nur nicht dafür bezahlen, dies zu sagen.

So ließe sich also eine Gesellschaft verwirklichen, in der die Transparenz zwischen Bürgern, Regierung und Unternehmen symmetrisch ist; Und in der weder die Exekutive noch die Wirtschaft ein Interesse am Missbrauch der Transparenz der Bürger hat. Die Bedenken manch antikapitalistischer Datenschützer lassen sich so sicher nicht anfechten. Aber die Bedenken der heute vielfach schon recht freizügigen Bürgerschaft sollten damit ausgeräumt sein.

Postpostprivacy

Doch eine völlig transparente Gesellschaft macht eine anonyme Opposition praktisch unmöglich. Sie erstickt den Untergrund im Keim. Eine solche Gesellschaft wäre für manche ein formidables Schreckgespenst und das nicht zu unrecht. Denn wenn nicht alles nach meinen Idealvorstellungen läuft und sich warum auch immer ein suppressives Regime herausbildet, steckt die Gesellschaft in einer Sackgasse, aus der sie nicht so leicht wieder herauskommt. Natürlich wäre dies in einer Mosaikgesellschaft kein Problem, denn man könnte sich einfach einem anderen Staat anschließen. Doch wenn sich eine Gesellschaft als dominierend herausbildet, sollte auch sie noch einen Fußweg aus der Sackgasse bieten.

Zudem ist völlige Transparenz auch gar nicht durchsetzbar. Denn gegen Kryptoanarchisten ist (glücklicher Weise) kein technisches Kraut gewachsen. Die Underdogs des Informationszeitalters haben sich bisher jedem technischen Angriff weit überlegen gezeigt und werden das voraussichtlich auch in Zukunft tun. Ihnen verdanken wir alles, was uns technisch stark gegen Terrorregime macht: Email-Verschlüsselung, TOR, Freenet, Bitcoin und so fort. Wir sollten diese Tugend also zum Prinzip machen.

Unser heutiges Recht erzwingt als juristische Personen solche, die vom Staat in irgendeiner Form erfasst sind: zum Beispiel im Einwohnermeldeamt oder im Unternehmensregister. Dies ist wiederum ein wichtiger Kniff zur Bekämpfung des organisierten Verbrechens. Doch dies muss wie gesagt ohnehin ganz anders bekämpft werden. Ich schlage vor, von diesem Rechtsgrundsatz abzusehen.

Ich kann mir ein beliebiges Pseudonym zulegen, oder in beliebiger anderer Form Verträge eingehen, die sich nicht ohne weiteres mit anderen rechtlichen Repräsentationen meiner Person in Verbindung bringen lassen. Natürlich wird sich nicht jeder und nicht jedes Unternehmen darauf einlassen, mit solchen „Inselpersonen“ Geschäftsverhältnisse einzugehen. Und auch über solche Inselpersonen können Profile (zum Beispiel bei KiIsWhoWi) angelegt werden. Doch solange die Person hinter diesen Fassaden verhindern kann, dass die Fassaden verbunden werden, genießt sie reichlich Anonymität.

Diese Anonymität erfordert natürlichen erheblichen Aufwand – das tut sie übrigens heute schon, wie ich im ersten Teil dieser Miniserie angedeutet habe. Sie wird auch nur von sehr wenigen tatsächlich genutzt werden – wie übrigens heute schon. Doch viele Leute werden wenig gegen Verbindung der Fassaden gesicherte Pseudopersonen aufbauen – auch dies lässt sich heute schon beobachten. Es ist dies offenbar ein Bedürfnis vieler Menschen. Und es ist ein weiteres Argument für die Legalisierung dieses Vorgehens, denn ein Staat sollte den Bedürfnissen seiner Bürger nichts in den Weg legen, wenn nichts kritisches dem entgegen steht.

Die technischen Voraussetzungen für pseudonyme Finanztransaktionen existiert mit Bitcoin übrigens bereits und lässt sich womöglich nicht so leicht aus der Welt schaffen. Ich tue hier also nicht viel mehr, als die Gesetze schnell den von der Wirklichkeit geschaffenen Fakten hinterher zu definieren.

Wenn es möglich wäre, rechtliche bindende Verträge und Transaktionen mit pseudonymen Personen durch zu führen, und nur dann, wäre ein wirksamer Datenschutz durchführbar. Denn dann wäre ich nicht mehr gezwungen, meine Daten in irgendeiner Form herauszugeben. Die Spackeria hat völlig recht, wenn sie behauptet, dass ich Daten die ich einmal herausgegeben habe als öffentlich ansehen sollte. Nur Daten, die ich nicht herausgebe sind wirklich geschützt. Deshalb kann es Datenschutz nur mit diesem rechtlichen Kniff geben.

Utopilotik

Das ist eine Welt, in der ich gerne Leben würde. Bezüglich des Elixiers der Informationsgesellschaft – eben bezüglich der Information – bin ich mit den Mächtigen aus Politik und Wirtschaft gleich gestellt. Ich habe auch ohnehin nichts vor ihnen zu fürchten, denn sie haben keinen Grund (mehr), mir zu schaden. Wenn es denn nach meinem Geschmack wäre, könnte ich auch trotzdem versuchen, meine rechtliche Repräsentation zu fragmentieren und diese Fragmente vor dem Auge der Öffentlichkeit getrennt zu halten. Und wenn alle Stricke reißen, suche ich mir halt einen anderen Staat, ohne umziehen zu müssen, und wenn auch das nicht geht, schließe ich mich dem Untergrund an, der extra zu seinem Schutz eine spezielle Rechtsprechung genießt.

Software Marktwirtschaft ohne Copyright

Es gibt viele Argumente, das Copyright für Software ab zu schaffen. Das mit Abstand wichtigste Argument gegen diese Freigabe lautet in etwa: Dann würde kaum mehr innovative Software entwickelt und für viele Nieschen-Märkte gäbe es gar nichts mehr. Manche Leute führen gar an, dass es dann ja überhaupt keine professionelle Software gäbe. In diesem Artikel versuche ich diese Argumente zu entkräften. Diese Diskussion ist leider sehr fachspezifisch. Aber ihre Implikationen betreffen jedes Mitglied einer Informationsgesellschaft. Tatsächlich ist es eine Diskussion über Freiheit, Transparenz, Solidarität und vor allem Macht-Konzentration. Auch wenn Sie kein IT-Fachmann sind: halten Sie durch.

Verantwortungskultur

Es gibt nach wie vor viele Vorbehalte gegen den professionellen Einsatz freier Software, auch und gerade von IT-Fachleuten. Meiner Erfahrung nach wurzeln diese Vorbehalte aber nicht in Erfahrung mit der Qualität freier Software oder dem Support für diese. Es gibt bei professioneller Software derartig viele Beispiele katastrophaler Qualität und nicht vorhandenen Supports, und bei freier Software so viele gegenteilige Beispiele, dass man derartige Begründungen getrost als vorgeschoben betrachten darf. Derartige Vorbehalte sind schlicht Teil unserer Wirtschafts-Kultur.

Wenn ein Mitarbeiter für seine Firma etwas benötigt, organisiert er ein professionelles Produkt oder einen professionellen Service. Tut er das und es geht etwas schief, ist der Anbieter des Produktes oder Services gegenüber der Firma verantwortlich. Organisiert der Mitarbeiter ein nicht-professionelles Produkt oder eine nicht professionelle Dienstleistung, ist der Mitarbeiter verantwortlich, wenn etwas schief geht.

Hier sind zwei Dinge wichtig: Verantwortung und Professionalität. Mitarbeiter sind oft nicht bereit, Verantwortung für ein überlegenes Produkt zu übernehmen, wenn sie mit einem unterlegenen ihren Job erledigen und sich aus der Verantwortung stehlen können. Das ist völlig verständlich, denn bei IT-Lösungen gibt es praktisch immer Probleme. Wieso sollte man sich unnötig Probleme aufhalsen? Glücklicher Weise führt die in vielen Feldern ausgeprägte Überlegenheit freier Software verbunden mit ihren auf der Hand liegenden geringeren Investitionskosten immer öfter zu professionellem Einsatz freier Software. Dadurch etablieren sich immer mehr professionelle Service-Dienstleister für freie Software und auch professionelle Entwicklungen nehmen zu. Die wirtschaftliche Bedeutung freier Software hat sich massiv gewandelt und der Wandel ist lange nicht abgeschlossen. Die Unkenrufe über angebliche Unprofessionalität werden also bald von allein verstummen, unsere Wirtschafts-Kultur diesen Wandel vollenden.

Service & Anpassung

Wenn man sich den heutigen professionellen Markt freier Software betrachtet, überwiegen zwei Geschäftsmodelle. Viele Unternehmen entwickeln ein Produkt (z.B. ein Programm). Sie verkaufen dann Service-Leistungen rund um ihr Produkt, entwickeln bezahlte Spezial-Versionen ihres Produktes für Kunden mit speziellen Anforderungen und bieten der Allgemeinheit manchmal erweiterte Funktionen zum Kauf. Eine Andere Gruppe von Unternehmen spezialisiert sich auf bestimmte Problemkreise – z.B. e-commerce Plattformen oder Geschäftliche Prozesse – und passt komplexe freie Systeme an die Anforderungen des jeweiligen Kunden an. Natürlich bieten auch solche Unternehmen Service für Ihre Lösungen.

Beide Geschäftsmodelle haben Gemeinsamkeiten: eine wichtige Komponente ist immer Software-Service. Mit der Komplexität moderner Systeme ist Service eine Notwendigkeit geworden. Genauso wie kaum noch jemand ein modernes Fahrzeug selbst warten würde, würde kaum noch eine Firma selbst ihre Software warten, selbst wenn sie selbst Entwickler zu ihrem Personal zählt. Professioneller Software-Service wäre auch in einer copyrightlosen Marktwirtschaft zweifellos ein signifikantes Geschäftsfeld.

Wichtiger noch ist aber folgender Faktor: beide Geschäftsmodelle leben (auch) von der Anpassung bestehender freier Lösungen. Man kann offensichtlich nur etwas anpassen, was schon da ist. Da im Laufe der Zeit immer mehr (und komplexere Software) entwickelt wird, wird auch der Fundus immer größer, aus dem Anpassungen entwickelt werden können. Bezüglich der Anpassbarkeit sind freie Lösungen professionellen schon heute in der Regel weit überlegen. Die Ursachen hierfür liegen in Entwicklungsprozessen und kulturellen Hintergründen, ich werde jetzt aber nicht weiter darauf eingehen. Die Frage ist also nur: wird Software-Copyright auf Dauer von alleine Bedeutungslos? Und wenn nicht, hat es dann nicht eine Daseins-Berechtigung?

Virale Freiheit

Ich vermute, sehr langfristig würde Software-Copyright tatsächlich bedeutungslos. RMS wird mit seiner viralen GPL diesen Krieg langfristig gewinnen (die GPL ist eine virale freie Software-Lizenz, die sich immer weiter ausbreitet). Es sei denn Software Patente blieben uns erhalten. Doch die Diskussion dieses volkswirtschaftlichen Wahnsinns, sei anderen überlassen. Hier muss der Verweis genügen, dass maximal Infotags volkswirtschaftlichen Sinn machen könnten. Ein weiteres potentielles Hemmnis für die Verbreitung freier Software ist Software as a Service, doch dazu später mehr.

Wie auch immer, es könnte lange dauern, bis freie Software sich komplett durchsetzt. Denn Unternehmen in marktbeherrschender Stellung werden diese Position immer nutzen um die Weiterentwicklung ihres Marktsegmentes zu verhindern. Microsoft ist es z.B. gelungen, die enorme Innovationskraft des World Wide Web für ein ganzes Jahrzehnt stark zu bremsen. Freie Software würde sich also vermutlich sowieso irgendwann durchsetzen, bis dahin ließe sich aber erheblicher Schaden abwenden, wenn die Abschaffung des Copyrights vorgezogen würde.

Innovation durch Monopole?

Würde somit die Innovationskraft der Softwarebranche beschnitten? Patente gelten gemeinhin als guter Anzeiger der Innovationskraft. Da ist es billig, auf ein paar Beispiele der vorgeblichen Innovationskraft des Marktes zu verweisen. Informativer ist es aber wohl ein paar Beispiele an zu führen, die nicht oder nicht ausschließlich kommerziell entwickelt wurden: Die E-Mail wurde in einem Unternehmen erfunden, allerdings tat der Entwickler es aus eigenem Interesse, entgegen seiner eigentlichen Aufgabenstellung; MP3 ist eine halb-kommerzielle Entwicklung, die aber auf rund hundert Jahre, großen Teils öffentlich finanzierter, psycho-akustischer Forschung zurück geht; Die SMS wurde von einer Behörde (Bundespost) in Kooperation mit einem Unternehmen entwickelt; Das World Wide Web wurde an einer Forschungseinrichtung entwickelt.

In diesen Beispielen, spiegelt sich ein Grund-Thema. Sie zeigen, dass Innovation nicht grundsätzlich  auf Marktwirtschaft angewiesen ist. Aber all diese Beispiele betreffen grundlegende Technologien, was sicher kein Zufall ist. Die Ausgestaltung dieser Technologien geschieht dann doch oft im Rahmen marktwirtschaftlicher Unternehmungen. Während also das Argument der mangelnden Innovationskraft freier Entwicklung relativ leicht zu entkräften ist, ist das mit dem Nieschen-Markt-Argument ungleich schwieriger.

Als roter Faden dieser Erörterung mag folgendes Beispiel dienen: Die automatisierte Spracherkennung ist ein etabliertes Forschungsgebiet an dem sehr viele öffentlich finanzierte Forscher gearbeitet haben. Doch nachdem die (kommerziell viel-versprechenden) Prinzipien erforscht waren, haben kommerzielle Unternehmen die Perfektionierung dieser Verfahren übernommen. Insbesondere haben Unternehmen die Spracherkennung für Diktate von Anwälten und Medizinern optimiert.

Gerade letzteres ist ein perfektes Beispiel für die Vorteile der Marktwirtschaft. Irgendwer hat erkannt, dass sich u.a. bei Anwälten und Medizinern große Einsparungen erzielen lassen, wenn man Diktate automatisieren könnte. Also wurde investiert und so ein Mehrwert geschaffen. Es ist nicht sonderlich naheliegend, dass freie Entwickler aus Spaß oder zur Mehrung des eigenen Ruhms den hohen, großen teils vermutlich stupiden Aufwand zur Bewältigung dieser Aufgabe auf sich genommen hätten – zumal sich Anwälte in Kreisen, die sich freier Software widmen, nicht gerade eines hohen Ansehens erfreuen.

Software als Service

Wie könnte so eine Software also in einer Copyright-losen Gesellschaft entwickelt werden? Eine naheliegende Antwort aus heutiger Perspektive ist: Als Software as a Service. Der Arzt diktiert, die Audio-Daten werden an den Server der Transkriptions-Firma übermittelt und dort in einen Text übersetzt, der wiederum an den Arzt zurück übertragen wird. Für den Arzt gibt es keinen merklichen Unterschied in seinem Arbeitsablauf. Aber die Übersetzungs-Software verlässt nie die Server der Übersetzungsfirma und somit kann sie niemand kopieren.

Aber darf der Arzt, der ja einer Schweigepflicht unterliegt, seine Diagnosen an eine fremde Firma übertragen? Bei freier Software geht es nicht vorrangig um Copyright, sondern offen gelegte Programme. Bei freien Programmen kann jeder (der sich damit auskennt) nachvollziehen, was sie tun. Wenn der Software Service freie Software verwendete, müsste der Arzt keine Bedenken haben. Andernfalls kann er nicht sicher sein, was mit seinen Diagnosen geschieht, auch wenn er sich vielleicht rechtlich absichern kann.

Es zeigt sich also, dass eine Abschaffung des Copyright nicht genügt. Ohne die Forderung der Offenlegung der Software, würden Software-Services die Copyright-Regelungen aushebeln und die wichtige Forderung der Transparenz umgehen. Ist Offenlegung aber gefordert, funktioniert auch Software as a Service nicht mehr zur Vermarktung von Nieschen-Produkten – zumindest nicht mit den überkommenen Formen von Marketing. Diese bestehen darin, Software entweder zu verkaufen oder zu vermieten.

Service als Chance

Doch Software Services bieten hier sehr wohl eine Chance, man muss das Problem nur anders betrachten. Wozu überhaupt Software? Software erlaubt uns zuweilen, Dinge zu tun, die wir ohne sie nicht tun könnten. Doch der bei weitem verbreitere Grund für den wirtschaftlichen Einsatz von Software ist Kostenersparnis. Man möchte menschliche Arbeitskräfte effizienter machen oder sie für bestimmte Aufgaben ersetzen. In diesem Fall besteht die Aufgabe in der Transkription von Diktaten.

Man stelle sich also einen Internet Service für die Transkription von Diktaten vor. Wohlgemerkt, hier geht es um die Finanzierung der Entwicklung von Software. Nehmen wir also an, unser Service verfügt nur über einen frühen Prototypen einer Spracherkennungs-Software, der gerade aus der öffentlichen Forschung abgeleitet wurde. Auch damit ließen sich vor 15 Jahren (in den 1990er Jahren) prinzipiell Kosten gegenüber Diktaten mit menschlichen Sekretären sparen. Allerdings war das eher umständlich. Speziell auf diese Software geschultes Personal wäre aber für unseren Service selbstverständlich. Und so könnte der Diktierservice die gleiche Qualität günstiger bieten als ohne den Einsatz seiner Software.

Gleichzeitig könnte sich der Anbieter vor Nachahmern schützen, da er einen Vorsprung in der Schulung seines Personals hat. Da der Service auch seine Software weiter entwickelt und optimiert, kann er diesen Vorsprung bei entsprechendem Einsatz auch halten. Wenn die Software irgendwann ausgereift ist, schwindet der Vorsprung und das Produkt geht automatisch ins allgemein Gut über.

Eine denkbare Möglichkeit der Abgrenzung gegen die Konkurrenz besteht auch darin, umfassenderen Service an zu bieten. So könnten weitere IT-Bedürfnisse der Kunden – z.B. Arzt-Praxen – in Services ausgegliedert werden. In den Praxen stünden nur noch einfach zu wartende so genannte thin Clients. Der Service-Anbieter pflegt und Administriert die IT-Systeme der Kunden in seiner (des Anbieters) virtualisierten Server Landschaft.

In einem transparenten System würde dies die Sicherheit der Daten der Kunden der Praxen wahrscheinlich eher erhöhen. Denn heute kümmern sich eben oft keine Profis um die Wartung und Sicherung dieser Systeme. Aus Anbietersicht stellt dies einen Schutz gegen Konkurrenz dar, da es natürlich schwieriger ist, einen komplexen rund-um Service zu bieten als sich auf einen Diktier-Service zu beschränken.

Man vergleiche dieses Geschäftsmodell mit heutigen – aus Kundensicht. Heute würde der Prototyp verkauft und Kunden sehen sich über Jahre den Zumutungen von Entwicklungssoftware ausgesetzt, während sich Einsparungen aufgrund des Einsatzes durch ungeschultes Personal in Grenzen halten. Der Hersteller muss viel Kapital vorschießen, da er ein unausgereiftes nicht lukratives Produkt am leben halten muss, bis es sich für alle lohnt. Dann darf er damit weitgehend ohne weitere Leistungen seinerseits Geld drucken.

König Kunde

Im Service-Modell lohnt sich der Einsatz von Anfang an für alle Seiten. Der Hersteller hat gute Einnahmen während der Entwicklung und nicht danach. Kunden bekommen von Anfang an ein ausgereiftes Produkt. Durch die kontinuierliche Entwicklung ist der Preis des Produktes am Anfang hoch (wenn auch dennoch billiger als die herkömmliche Diktiermethode) und sinkt kontinuierlich, bis er am Ende gegen Null geht. Aufgrund der Transparenz des Service Dienstleisters kann durch jeden überprüft werden, ob die Prozesse des Service-Anbieters den Anforderungen an Umgang mit Daten beispielsweise einer Arztpraxis genügen.

Natürlich ist diese Vermarktungsstrategie nicht im Interesse der etablierten Anbieter. Sie verlieren ihre Gelddruck-Monopole. Zudem setzt dieses Modell auch künftige Anbieter einem größeren Konkurrenz-Druck aus als heutige Modelle. Denn im Service Modell kann jeder auf der aktuellen Version der Diktiersoftware aufsetzen und versuchen einen konkurrierenden Service zu etablieren. Im herkömmlichen Modell schützen frühere Investitionen vor Konkurrenz, da ein Vorsprung in der Investition in geschützte Software schwieriger auf zu holen ist als der Vorsprung in der Schulung der Anwendung dieser Software. Das Service-Modell ist also tatsächlich viel Stärker Markt-orientiert als das Monopol-Modell.

Das Service-Modell lässt sich auf viele Anwendungen übertragen, doch bei weitem nicht auf alle. Ich werde noch drei weitere Klassen von Anwendungsentwicklung betrachten.

Geschäfts-Logik

Ein sehr großer Teil der Software-Entwicklung besteht heute darin, Software für die Optimierung von Geschäftsprozessen diverser Firmen an zu passen. Da diese Prozesse so individuell sind wie die Firmen, gibt es hier einen großen Markt. Es gibt drei große Fraktionen, die sich nicht ganz klar trennen lassen, die sich diesen Markt teilen.

Da wären zunächst die Software-Riesen wie SAP und Oracle (vormals Sun, da es hier vor allem um Java geht). Diese haben es geschafft, Software-Ökosysteme von enormer Komplexität zu schaffen. Ein Heer von Beratern, Entwicklern und Dienstleistern lebt davon, diese Systeme an die Anforderungen individueller Firmen an zu passen.

Dann gibt es zahlreiche kleinere Firmen und Freelancer, die das selbe mit unbekannteren, oft innovativen und teils schon freien Technologien tun. Die Kunden dieser Unternehmen sind oft selbst eher kleine und mittlere Unternehmen.

Und schließlich haben viele mittlere und große Unternehmen eigene IT-Abteilungen, die eben diese Aufgaben für sie erfüllen und aus dem Pool der Technologien und Services der ersten beiden Gruppen schöpfen.

All diese Anpassungen wären durch einen Fall des Copyright nicht gefährdet. Problematisch ist augenscheinlich aber die Finanzierung der Weiterentwicklung der Software-Plattformen. Das ist heute die Aufgabe eben dieser Software-Riesen. Doch interessanter Weise sind Java und SAP schon heute weitgehend Open Source. Auch hier also keine unlösbaren Probleme.

Automation

Ich arbeite für eine Firma, die Automationssysteme, Smart Systems, Smart Meters und ähnliches verkauft. Während es auf dem Markt der Gebäudeautomation viele kleinere Anbieter und Projekte gibt, werden Smart Systems (z.B. Automation von Straßenbeleuchtung) und intelligente Zähler meist von sehr großen Firmen und in großen Projekten eingesetzt. Die Leistung der Software-Entwicklung besteht hier heute darin, bestehende Lösungen zu integrieren und an zu passen. Aufgrund der Größe dieser Projekte wäre es möglich, diese Leistungen durch ihren Einsatz in sehr großen Projekten zu finanzieren.

Heute werden Lösungen oft zunächst in kleineren Projekten eingesetzt. Erst, wenn sich die Systeme dort bewähren, werden sie in größerem Maßstab eingesetzt. Dies würde von den Großunternehmen, die solche Projekte umsetzen, langfristige Planungen und Strategien erfordern. Doch ist dies kein Ausschlusskriterium für derartige Finanzierungs-Modelle. Der Schutz gegen die Konkurrenz besteht hier wieder darin, dass auch beim Personal viel Know-How über die Umsetzung derartiger Projekte angehäuft werden muss. Man kann nicht einfach eine Software stehlen und dann damit große Beleuchtungs-Projekte umsetzen. Derartige Software ist im übrigen oft auch an bestimmte Hardware gebunden. Die muss man ja nicht unbedingt an seine Konkurrenz verkaufen.

Allerdings würde sich durch eine Abschaffung des Copyrights vermutlich auch hier der Konkurrenzdruck erhöhen – was ja aus marktwirtschaftlicher Sicht nicht schlecht ist. Es bleibt fest zu halten, dass derartige Großprojekte langfristige Planung und große vorab-Investitionen erfordern. Dies würde möglicher Weise den Markt für derartige Produkte deutlich verändern. Es ist jedoch nicht an zu nehmen, dass Großprojekte der Automatisierungstechnik grundsätzlich durch eine Abschaffung des Copyrights unmöglich gemacht würden.

Klassische freie Software

Eine letzte große Software-Sparte soll nicht verschwiegen werden, obwohl man meinen sollte, dass die hier gemachten Feststellungen mittlerweile Gemeingut sind. Heim-Anwender benötigen bereits heute kaum kommerzielle Software. Ich verwende seit über zehn Jahren fast ausschließlich freie Software und mein Nutzungsumfang sowie meine Ansprüche sind wahrscheinlich eher hoch. Sicher gibt es noch die eine oder andere Nieschenanwendung, die mancher nicht so leicht wird ersetzen können. Aber das sind eher Ausnahmen, die mit dem Fall des Copyrights bald obsolet wären.

Es ist zu erwarten, dass sich die Entwicklungsmodelle klassischer freier Software – die andere sind als die von Software-Riesen wie SAP, die ihre Mammut-Produkte offen gelegt haben – sich auch weiter in die Welt jener Software ausbreiten werden, die vorrangig kommerziell eingesetzt wird. Eine Abschaffung des Copyrights würde diesen Vorgang natürlich beschleunigen.

Ein Sektor der vermutlich unter einer Abschaffung des Copyrights leiden würde, ist Unterhaltungssoftware. Es ist denkbar, dass manche Unterhaltungsfirmen Modelle finden, mit denen sich weiter Geld zur Finanzierung dieser Software-Sparte verdienen lässt. Dies könnten z.B. Services sein, die die Etablierung großer Communities für massive multiplayer games oder ähnliches erlaubt. Auch gibt es freie Unterhaltungs-Software. Diese reicht aber im Gegensatz zur Anwendungssoftware und anderen produktiven Sparten bei weitem nicht an das Niveau der kommerziellen Pendants heran.

Auch hier ist zu erwarten, dass eine Abschaffung des Copyrights freien Produkten zu gute käme. Doch erwarte ich, dass diese Sparte qualitativ ein paar Jahre hinter den heutigen kommerziellen Status Quo zurück fällt. Man mag das bedauern oder nicht. Volkswirtschaftlich ist es bedeutungslos, da diese Software eben keine produktive Bedeutung hat.

Was vom Tage übrig blieb

Es wurde eine mögliche Software-Marktwirtschaft illustriert, die nicht trotz der Abwesenheit von Copyright funktioniert, sondern eine, die gerade deswegen viel marktwirtschaftlicher ist. Gewaltige Kapital-Anhäufungen durch anti-marktwirtschaftliche Monopole würden verhindert. Durch die Einsparung dieser Anhäufungen ergibt sich ein Volkswirtschaftlicher Nutzen – dieses Geld steht dann anderswo zur Verfügung.  Denn Software Giganten waren selten große Innovatoren. Microsoft z.B. hat sich dadurch hervor getan, Konkurrenz zu zerstören und den Fortschritt soweit irgend möglich auf zu halten. Denn der Fortschritt entzieht den etablierten Monopolen oft die Grundlage.

Hier wurden nur einige Beispiele von Software-Entwicklung und ihrer Finanzierung beleuchtet. Es gibt noch viele viele andere, und sicher auch anders geartete, auf die sich die hier illustrierten Beispiele vielleicht nicht übertragen lassen. Man muss sich jedoch einen zentralen Punkt vor Augen halten: Mit Software lässt sich Geld sparen. Ich weigere mich zu glauben, dass sich ohne Copyright keine Wege finden ließen, etwas von diesem Geld für die Entwicklung von Software ab zu zweigen. Ich habe in einigen Beispielen gezeigt, wie es gehen könnte. Wenn es wirklich kein Copyright mehr gäbe, davon bin ich überzeugt, fänden sich kreative Köpfe, die Wege finden, trotzdem Geld zu verdienen. Tatsächlich gibt es ja heute schon reichlich derartige Beispiele, obwohl es Copyright gibt.

Die Feinde freier Software bezeichnen diese oft als Software-Sozialismus. Dabei sind diese Feinde freier Software selbst die Feinde der Marktwirtschaft. Denn sie versuchen Monopole zu errichten und zu verteidigen. Eine Welt ohne Copyright wäre weniger sozialistisch, da sie nicht auf die destruktive Planwirtschaft der siechen Software-Riesen angewiesen wäre. Sie wäre im Gegenteil von einer freieren Wirtschaft, und was wichtiger ist, von freieren Nutzern geprägt.

Zwölf andere Positionen zum Urheberrecht

Anke wies mich auf das gerade erschienene Positionspapier des Kultur-Ministeriums zum Urheberrecht hin. Danke Anke! Dieser Artikel liefert Gegenpositionen zu den zwölf Positionen von Staatsminister Bernd Neumann.

Anke wies mich auf das gerade erschienene Positionspapier des Kultur-Ministeriums zum Urheberrecht hin. Danke Anke! Dieser Artikel liefert Gegenpositionen zu den zwölf Positionen von Staatsminister Bernd Neumann.

1.“Denn ein wirksames Urheberrecht ist unverzichtbare Voraussetzung für das kulturelle Schaffen …„. Somit kann es also vor Einführung eines wirksamen Urheberrechtes kein kulturelles Schaffen gegeben haben. Don Quixote, der schon mal als bedeutendstes Werk der Weltliteratur gehandelt wurde, ist also kein kulturelles Schaffen, da Cervantes sich ja bekanntlich mit zahlreichen Plagiaten rum schlagen musste. „… und auch ein Beitrag zur Gewährleistung der künsterischen Freiheit„. Wie kann denn bitte ein Gesetz die künstlerische Freiheit gewährleisten, das künstlerische Verwertung anderer künstlerische Werke einschränkt? Da haben die Autoren gerade mit ihren zwölf Positionen angefangen und schon ist das Hirn alle. Das kann ja heiter werden. „[…] kann der Urheber nicht im bisherigen Umfang kulturelle Werke und Werte schaffen.“ Ach so, na dann. Ja, alles klar, es geht hier erklärter Maßen nicht um Klasse sondern um Masse und die angesprochenen Werte sind dann wahrscheinlich doch eher monetärer als kultureller Natur. Liebe Autoren, wenn Ihr als unsere gewählten Vertreter schon so einen inkonsistenten Schmarn raushaut, schreibt doch bitte wenigstens drunter, welcher Lobbyist das bezahlt hat. Transparenz und so.

2. Die zweite These ist keine These und es taucht auch nicht einmal der Versuch eines Argumentes auf. Da steht nur ein Dogma: Liebe Nutzer, „Urheber und sonstige Rechteinhaber“ (ich tippe ja vor allem auf letztere) haben Rechte auf Eure Kohle inne. Dem stelle ich glatt mal ein anderes Dogma gegenüber: Die Nutzung von Information muss frei sein. Und Freiheit verträgt sich nicht damit, dass mir jemand etwas verbieten kann, wenn ich nicht seine Bedingungen erfülle.

3. „Die Wertschätzung kreativen Schaffens bedarf auch in Zeiten der Digitalisierung einer breiten gesellschaftlichen Fundierung.“ Und Wertschätzung, insbesondere die kulturellen Schaffens, kann ja bekanntlich ausschließlich durch Bezahlung erfolgen. Herr Neumann, wenn Ihnen zur Wertschätzung kulturellen Schaffens tatsächlich nichts anderes als Geld einfällt, wollen sie sich nicht vielleicht nach einem Job umsehen, der besser zu Ihnen passt als ausgerechnet Minister für Kultur?

4. „Kulturelle Teilhabe erfordert – auch wegen der Komplexität medialer Welten – kulturelle Bildung und insbesondere Medienkompetenz.“ Ja genau! Das stimmt! Herr Minister, ich bin froh, dass Sie es selbst ansprechen. Es muss Ihnen auch gar nicht peinlich sein, dass Sie in Ihrem Alter nicht mehr so ganz durchblicken, wie das in modernen Medien funktioniert. So mit diesen Semmpels in der Musik, Mäschabs im Netz. Zumal andere Medien wie Literatur und bildende Künste gerade erst anfangen, die neuen Möglichkeiten zu erkunden. „Der Bund wird hier stärker als bisher als Impulsgeber, z.B. über die Unterstützung von Modellprojekten für kulturelle Bildung tätig werden.“ Ich bin sehr gespannt auf das Projekt „Kulturelle Bildung für Kultur Minister“. Aber sehen sie sich vor, wenn Sie erst erschnuppern, was künstlerische Freiheit im digitalen Zeitalter bedeuten kann, wollen Sie nachher gar nicht mehr zurück in Ihre Amtsstube.

5. „Gleichzeitig ist ihre Tätigkeit [die der Verwertungsgesellschaften] auch für Nutzer von Vorteil, weil sie als Zentralstellen eine gebündelte Rechtevergabe zu angemessenen Bedingungen ermöglichen.“ Herr Neumann, Sie Schelm. Haben Sie auch gulli gelesen? Der Aachener Weihnachtsmarkt muss dieses Jahr ohne Musik auskommen, weil die zuständige Zentralstelle die Gebühren ordentlich erhöht hat. Für viele Nutzer ist das tatsächlich ein Vorteil. Die freuen sich, dass sie die üblichen schrecklichen komerziellen Versionen diverser Weihnachtslieder ausnahmsweise mal nicht auf sich ein dudeln lassen müssen.

6. „Bleibt die Suche erfolglos [nach dem Urheber], so sollte gegen Zahlung einer angemessenen Vergütung eine Lizenzierung durch Verwertungsgesellschaften ermöglicht werden.“ Anders ausgedrückt: Wird der „Besitzer“ nicht ermittelt, gehört die Fundsache nicht etwa dem Finder oder gar der Allgemeinheit, sondern dem Fundbüro. Tolles Geschäftsmodell! Ja ich weiß, der Vergleich hinkt. Denn Information kann man nicht im üblichen Sinn besitzen. Man kann mir eine Melodie nicht wegnehmen. Aber dieser kleine Kategorien-Fehler hindert Sie ja leider auch nicht an der Verbreitung derartiger Positionen.

7. „Zur weiteren Verbesserung der Durchsetzung geistiger Eigentumsrechte in der digitalen Welt sollte der bestehende rechtliche Rahmen um ein effizientes System ergänzt werden, das es ermöglicht, einem (potentiellen) Verletzer einen Warnhinweis zu senden.“ Hui, Herr Neumann, da wurde Ihnen aber ein Trojaner unter gejubelt. Sehen Sie, es zahlt sich schon aus, dass Sie oben zugegeben haben, dass sie von modernen Medien nicht viel verstehen. Sonst könnte man jetzt glatt glauben, Sie seien ein ganz schlimmer. Denn sehen Sie, wenn man mir „effizient“ einen Warnhinweis schicken wollte, egal welche Inhalte ich über welches „Protokoll“ auch immer gerade abrufe, dann müsste man ja meine gesamte Kommunikation überwachen. Ich glaube, ich habs jetzt, Herr Neumann! Wir hatten ja bei 3. herausgefunden, dass Kultur eigentlich gar nicht so Ihr Ding ist. Bei 5. haben Sie bewiesen, dass Sie jeden Sophisten locker an die Wand argumentieren. Bei 6. bewiesen Sie Sinn für lukrative Geschäftsmodelle. Und hier geben Sie uns ganz subtil zu verstehen, dass Sie auch mal gerne zusehen. Herr Neumann, fragen Sie doch mal Google, Leute mit Ihren Fähigkeiten und Interessen nehmen die sicher sofort!

8. „Die sog. Providerhaftung ist in diesem Sinn und unter Berücksichtigung der unterschiedlichen Angebote und Geschäftsmodelle der Provider fortzuentwickeln. Hier sind weitergehende Prüf- und sonstige Pflichten für bestimmte Internet Provider, wie etwa Host Provider, im Telemediengesetz zu verankern.“ Kudos, das war clever. Anstatt sich Ihrem neuen Arbeitgeber gleich an zu dienen, knallen Sie ihm diese Position hier vor den Kopf. Haben Sie schon sondiert, was Google Ihnen zahlen würde, um den Punkt da raus zu kaufen? Was Sie dabei wohl übersehen haben (ja, es ist wahrlich ein Kreuz mit der Medienkompetenz), sind all die anderen Anbieter, die sich nicht wie Google über geltendes Recht hinweg setzen können. Die könnten dann nämlich dicht machen. Denn die Annahme, dass man für ein paar Euro im Monat sämtliche Daten seiner Nutzer überprüfen könnte ist absurd. Macht aber nichts, gehen Sie halt ins Ausland. Deutschland ist eh schon schwierig für Host-Provider, Abmahn Recht und Hamburger Gericht sei Dank. Aber Google wird sich sicher für Ihre Konzepte zur Überwachung der Nutzer-Inhalte interessieren. Und wenns bei Google nichts wird, versuchen Sies bei Facebook, die geben nicht mal vor, nicht böse zu sein.

9. „Denn ohne die vielfältige Presselandschaft mit anspruchsvollen journalistischen Inhalten wäre das kulturelle, politische und gesellschaftliche Leben in Deutschland deutlich ärmer. Deshalb ist es wichtig, die Leistungen von Presseverlegern wie die anderer Werkmittler angemessen zu schützen.“ Ich übersetze mal gerade: Denn wenn ich der Presse hier nicht wenigstens ein bisschen den Bauch pinsele, machen die mich sowas von fertig, dass ich Google und Facebook total vergessen kann. Stimmt.

10. „Digitale Kopien von gemeinfreien Werken sollen von öffentlich finanzierten Kultureinrichtungen für die nichtkommerzielle Nutzung grundsätzlich kostenfrei angeboten werden.“ Ich bin platt. Das ist ja fast ein Zugeständnis an die so diffamierten „Nutzer“ (diese schrecklichen Menschen, vor denen Sie die Urheber zu schützen müssen glauben). Gut, kommt jetzt satte 40 Jahre zu spät, aber ist ja nicht so wild. Ja, ich weiß, die Medienkompetenz.

11. „Die Neuregelung hat die in sie gesetzten Erwartungen noch nicht erfüllt.“ Mensch Bernd! Da lieferst Du eine 1a Bewerbung in 10 Punkten und mit 11 machst Du alles kaputt. Das schreibt man doch nicht „Ich hab Mist gebaut, aber beim nächsten mal mach ichs bestimmt besser. Ehrlich!“

12. „Konkrete Maßnahmen in Deutschland müssen in einen geeigneten Rahmen auf europäischer Ebene eingebettet sein.“ Hurrah, die Türkei feiert gerade ihr priviligierte Partnerschaft, die genießen dann ja bald das Privileg Europas Hoster zu werden. „Über die Diskussion auf europäischer Ebene ist das Thema auch weltweit voranzutreiben.“ Oops. Sorry wegen des Blödsinns mit Google und Facebook Herr Staatsminister. Sie denken in großen Maßstäben und sind offensichtlich zu höherem berufen Herr Staatsminister. Am deutschen Wesen wird die Welt genesen.