Im ersten Teil dieses Artikels habe ich mich kritisch mit den heutigen Datenschutzbemühungen auseinandergesetzt. In diesem Teil wird es nun darum gehen, Alternativen aufzuzeigen. Dazu muss man sich zunächst klar machen, was überhaupt das Ziel ist, das zu erreichen der Datenschutz so spektakulär scheitert. Im ersten Teil dieses Artikels habe ich eingangs die beteiligten Gruppierungen aufgezählt und behauptet, Ziel der Datenschützer sei es, uns vor den Interessen der Wirtschaft und der staatlichen Exekutive zu schützen. Pointiert geht es um den Schutz vor staatlicher Willkür und ausuferndem Marketing – zu letzterem gehört übrigens auch Kreditvergabepolitik und ähnliches.
Doktorspiele
Der Datenschutz ist hier nur ein Herumdoktorn an den Symptomen. Sowohl wirtschaftliche wie exekutive Akteure sind meist weitgehend intransparent und versuchen Transparenz der Bürger her zu stellen. Dieses Informationsgefälle stellt ein Machtgefälle dar, das als Bedrohung empfunden wird und tatsächlich die Form ungerechter Willkür annehmen kann – als staatliche Willkür oder wirtschaftliche Benachteiligung. Datenschutz ist nun das Bestreben, mit einigen Regeln (deren Einhaltung sich aber aufgrund des Informationsgefälles oft nicht überprüfen lässt) den Missbrauch dieses Informationsgefälle zu vermeiden.
Heilung
Es ist eine Grundthese von Extreme Governing, dass dieses Informationsgefälle keinen sozialen oder volkswirtschaftlichen Nutzen hat. Natürlich hat es einen privatwirtschaftlichen Nutzen – die Bereicherung Weniger – und wird daher vehement verteidigt. Auch erfordert unser antiquiertes Staatswesen ein solches Machtgefälle. Doch beidem kann prinzipiell abgeholfen werden und Extreme Governing erklärt wie.
Doch eine Informationsparität verhindert noch nicht zwangsläufig Informationsmissbrauch. Daher nimmt Extreme Governing den wirtschaftlichen und exekutiven Akteuren auch die Motivation für diesen Missbrauch. Somit wären die grundsätzlichen Ursachen behoben, die zu dem Bedürfnis nach Datenschutz führen und letzterer – die fortwährend scheiternde Bekämpfung der Symptome – wäre überflüssig.
Doch selbst, wenn all das erreicht ist, bleiben gute Gründe, in bestimmten Situationen „Anonymität“ zu erlauben. Hierzu liefert dieser Artikel neue Ansätze, die noch nicht in Extreme Governing angedeutet sind. Es sind diese Ansätze, die der Postprivacy im Titel dieser Artikel-Serie ein weiteres „Post“ verschaffen.
Die Abschaffung betrieblicher Geheimnisse wäre ein relativ simpler legislativer Akt. Man räume jedem Bürger das Recht ein, in jedem Betrieb auf jede ihm passend erscheinende Art zu recherchieren, beobachten und katalogisieren. Jedem stehe voller Zugang zu allen betrieblichen Informationen offen. Kosten, die dem Betrieb dadurch entstehen hat selbstverständlich der Rechercheur in Gänze zu tragen.
Wäre das das Ende der Marktwirtschaft? Ist das Geheimnis Grundvoraussetzung für einen marktwirtschaftlichen Gewinn? Zur Beantwortung dieser Frage müssen unterschiedlich Betriebsarten betrachtet werden.
Da wären zunächst reine Produktions- und Dienstleistungsbetriebe. Solche haben i.d.R. Relativ wenige Betriebsgeheimnisse und der Erfolg eines vornehmlich produzierenden/dienstleistenden Betriebes hängt nicht an der Geheimhaltung. Der Schlüssel zum Erfolg eines produzierenden/dienstleistenden Betriebes liegt viel mehr im Prozess und dieser wird von den Mitarbeitern getragen. Es ist die Art, wie eine Hand der anderen zuarbeitet, wie dabei Effizienz erreicht und Qualität und Kundenzufriedenheit sicher gestellt werden. Dieses Know How ist Teil der Unternehmenskultur und lässt sich nicht mal eben kopieren. Solche Betriebe wären von einer neuen Offenheit nicht gravierend betroffen. Allerdings ist zu erwarten, dass sich erfolgreiche Unternehmensprozesse deutlich schneller verbreiten würden, was der Gesamtproduktivität und somit der Allgemeinheit zugute käme.
Das andere Extrem bilden reine Forschungs- und Entwicklungsunternehmen. Hier muss wiederum zwischen Software-Entwicklung und anderer Forschung und Entwicklung unterschieden werden. Wie marktwirtschaftliche Software-Entwicklung mit Informationsfreiheit in Einklang zu bringen ist, habe ich hier ausführlich dargelegt. Andere Forschung und Entwicklung wird unter Extreme Governing mit der sogenannten Infotax marktwirtschaftlich organisiert.
Infotax ist eine volkswirtschaftlich vernünftigere Lösung des Problems, das wir vergeblich mit Patenten zu lösen versuchen. Infotaxes erlauben es mir, Lizenzgebühren aus der Vermarktung meiner Erfindungen und Forschungsergebnisse zu erheben. Da ich selbst diese Gebühren an den Staat entrichten muss, wenn ich meine eigene Erfindung vermarkte, kann ich andere Produzenten nicht bei der Vermarktung meiner Erkenntnisse benachteiligen. Andere dürfen jederzeit auf meinen Ergebnissen aufbauen und entsprechend zusätzliche Gebühren kassieren, wenn ihre Weiterentwicklung vermarktet wird.
Ein Betrieb, der vornehmlich in der Forschung und Entwicklung aktiv ist muss also lediglich jederzeit seinen aktuellen Forschungs-/Entwicklungsstand öffentlich dokumentieren. Dann hat er jederzeit Anspruch auf Gebühren für seinen jeweiligen Stand/Anteil, selbst wenn andere seine Ideen weiterführen – und dieses Weiterführen fremder Ideen eröffnet gerade ein enormes Entwicklungspotential. Es ist anzunehmen, dass die marktwirtschaftliche Forschung und Entwicklung unter diesen Bedingungen nicht zum erliegen käme, sondern im Gegenteil in nie dagewesenen Maße aufblühen würde. Da Infotaxes natürlich mit der Zeit auf Null fallen müssen – der Erfinder legt den Startwert als Prozent des Verkaufspreises fest, dann fällt dieser Prozentsatz in einer gesetzlich festgelegten Zeitspanne kontinuierlich auf Null – würde dieser Entwicklungsschub der Allgemeinheit zugute kommen, und nicht die Taschen weniger füllen wie es unser heutiges Erfindungsverhinderungsrecht (besser bekannt als Patentrecht) tut.
Informationsfreiheit würde also übermäßige Gewinne einzelner Betriebe schmälern. Doch Dienstleistung, Produktion, Forschung und Entwicklung würden stark davon profitieren. Und dieser Profit würde allen statt wenigen zugute kommen. Informationsfreiheit ist also in einer Marktwirtschaft volkswirtschaftlich sehr wünschenswert. Und im Rahmen der Datenschutzdiskussion würde sie einen Teil des bedrohlichen Informations- und Machtgefälles beseitigen.
Das Leben der anderen
Den anderen Teil dieses Gefälles bildet der Staat. Von Bürgerseite dürfte es unbestritten sein, dass ein voll transparenter Staat für eine moderne Gesellschaft absolut wünschenswert ist. Das einzige, wo möglicherweise Bedenken auftauchen könnten, sind die Strafverfolgung und die Geheimdienste. Und gerade die sind es auch, wo das Informationsgefälle die größte Bedrohung darstellt.
Extreme Governing geht davon aus, dass Nationalstaaten ein überkommenes Konstrukt sind. Geografische Grenzen verschwinden schon heute für die besser Gestellten. Abgesehen von der Bedienung niederster Wählerinstinkte – Nationalismus, ökonomischer Egoismus, Fremdenfeindlichkeit – dienen nationale Grenzen heute vor allem als staatliches Förderprogramm für die organisierte Kriminalität, wie ich hier ausführlicher Erörtert habe.
Vernetzte Gesellschaften werden diese Grenzen hinter sich lassen. Meine Nachbarn, meine Kollegen, die Menschen mit denen ich täglich verkehre, werden sich womöglich einem anderen Staatswesen zurechnen als ich. Sie werden in die Sozial- und Rentenkassen anderer Verbände einzahlen als ich, ihre Steuern an andere Kollektive entrichten und sich einer anderen Rechtsprechung unterwerfen.
In diesem Mosaik von Gesellschaften wird es nicht nur wie heute ethisch höchst fragwürdig sein, sich in dem Geschäft der Spionage und des Staatsterrorismus zu engagieren. Es wird für eine offene Gesellschaft, die sich mittels Extreme Governing organisiert, auch völlig überflüssig sein. Geopolitische Kriege und Geopolitik allgemein sind in der Mosaikgesellschaft passé. Eine kontinuierliche Regierung, die die Geheimdienst-Informationen nutzen könnte, gibt es nicht (siehe unten). Innerhalb der offenen Informationsgesellschaft ist die weitere Geheimhaltung der auf fragwürdigem Wege gewonnenen Information praktisch unmöglich. Extreme Governing etabliert daher keine eigenen Geheimorganisationen.
In Extreme Governing ist jeder Bürger auch Teil des Staatsapparates. Es gibt keine Hauptberuflichen Staatsangestellten. Jeder geht gegebenenfalls einer gewerblichen Tätigkeit nach, um seinen Lebensunterhalt zu bestreiten, und engagiert sich zudem im Staatsdienst. Das gilt natürlich auch für Polizisten. Des Weiteren baut Extreme Governing auf persönliche Verantwortung und Verantwortlichkeit. Jeder ist dem Urteil seiner Mitmenschen unterworfen. Das gilt natürlich in jeder Gesellschaft, und auch bei uns werden diese Urteile teils öffentlich, teils nicht öffentlich festgehalten. Doch unter Extreme Governing ist die öffentliche Urteilsbildung ein formalisiertes System, das für die (Selbst-)Organisation des Staates genutzt wird. Näheres dazu gibt es im Originaltext und in KiIsWhoWi.
Für dieses System ist es unerlässlich, dass auch die Arbeit von Polizisten transparent und öffentlich dokumentiert sein muss. Sollte sich zeigen, dass die Offenlegung von Ermittlungsverfahren diese zu stark behindert – die Bekämpfung organisierter Kriminalität muss ohnehin völlig andere Wege gehen, und betreffs anderer Vebrechensformen halte ich die Notwendigkeit zur Geheimhaltung von Ermittlungen für nicht bewiesen – so kann die Ermittlung immerhin völlig offen gelegt werden, sobald sie abgeschlossen ist.
Es zeigt sich also, dass das Informations- und Machtgefälle zum Nutzen aller abgeschafft werden kann. Doch solange Staat und Wirtschaft nach wie vor motiviert sind, die verfügbaren Informationen gegen die Interessen der Bürger ein zu setzen, ist noch nicht all zu viel gewonnen.
Die Exekutive und das Urteil des Souveräns
Wie wir gerade gesehen haben, ist die Exekutive des Extreme Governing Teil der Bürgerschaft des selben und ständig der Beurteilung dieser Bürgerschaft ausgesetzt. Unter diesen Bedingungen kann es nicht im Interesse der Exekutive sein, gegen die Interessen der Bürgerschaft zu handeln, da sich die (in diesem Moment) im Staatsdienst Befindlichen damit selbst unmittelbaren Schaden – als Bürger doch vor allem als Beurteilte – zufügen würden.
Geld regiert die Welt
Bei der Wirtschaft liegt die Sache anders. Hier geht es den Betrieben ja nicht um sozialen Status sondern um monetäre Gewinne. Nun kann man (zurecht) annehmen, dass negative Beurteilungen eines Unternehmens diesem auch finanziell schaden. Doch Unternehmen haben eine Möglichkeit, dem im erheblichen Maße entgegen zu wirken – die Werbung. Die relevanten und richtigen Urteile der Bürgerschaft könnten vom viel „lauteren“ Marketing der Beurteilten übertönt werden.
Dies ist eine Grundeigenschaft von Marketing: Der einzige Zweck der Werbung ist i.d.R. Die Verbreitung von Fehlinformation. Werbung versucht Verbindungen herzustellen, die es so nicht gibt, z.B. die Verbindung zwischen dem Kauf eines Produktes sowie sozialer Anerkennung, Glück, Schönheit, Reichtum und so weiter. Es wird versucht, das Produkt besser darzustellen, als es tatsächlich ist. Werbung dient auch der Finanzierung eines erheblichen Teils unser Medien, Kommunikationsmittel und Kultur.
Es gibt zahlreiche Gründe, die Finanzierung der Kernelemente einer Informationsgesellschaft nicht ausgerechnet durch die Verbreitung von Fehlinformationen zu finanzieren. Dieses Vorgehen stellt nebenbei bemerkt einen volkswirtschaftlichen Unsinn sondergleichen dar. Doch im Kontext der Datenschutz-Diskussion ergeben sich ganz andere Argumente.
Das Bestreben, gezielt Werbung zu verbreiten, ist der wesentliche Grund für Unternehmen, die persönlichen Daten der Bürger zu missbrauchen. Wenn es keine Werbung mehr gibt, gibt es auch diesen Datenmissbrauch nicht mehr.
Ein Verbot von Werbung ließe sich relativ leicht durchsetzen, denn Werbung muss gerade möglichst viel Aufmerksamkeit erregen. Das verträgt sich schlecht mit kriminellen Unternehmungen – wobei die Beseitigung von Email-Spam offenbar schon nicht leicht ist. Doch in einer transparenten Gesellschaft sollte es gelingen, auch das in den Griff zu bekommen.
Es muss allerdings darauf geachtet werden, die freie Rede in keiner Weise zu beeinträchtigen. Daher schlägt Extreme Governing folgende Definition vor: Es ist verboten, jemanden dafür zu bezahlen, einen dritten von etwas zu überzeugen. Diese Definition umfasst sowohl Werbung als auch die meisten Formen politischer Propaganda, doch sie beschränkt die freie Meinungsäußerung nicht im geringsten. Ich darf jederzeit sagen, dass Cola-Trinken mich reich, sexy, cool und beliebt gemacht hat – man darf mich nur nicht dafür bezahlen, dies zu sagen.
So ließe sich also eine Gesellschaft verwirklichen, in der die Transparenz zwischen Bürgern, Regierung und Unternehmen symmetrisch ist; Und in der weder die Exekutive noch die Wirtschaft ein Interesse am Missbrauch der Transparenz der Bürger hat. Die Bedenken manch antikapitalistischer Datenschützer lassen sich so sicher nicht anfechten. Aber die Bedenken der heute vielfach schon recht freizügigen Bürgerschaft sollten damit ausgeräumt sein.
Postpostprivacy
Doch eine völlig transparente Gesellschaft macht eine anonyme Opposition praktisch unmöglich. Sie erstickt den Untergrund im Keim. Eine solche Gesellschaft wäre für manche ein formidables Schreckgespenst und das nicht zu unrecht. Denn wenn nicht alles nach meinen Idealvorstellungen läuft und sich warum auch immer ein suppressives Regime herausbildet, steckt die Gesellschaft in einer Sackgasse, aus der sie nicht so leicht wieder herauskommt. Natürlich wäre dies in einer Mosaikgesellschaft kein Problem, denn man könnte sich einfach einem anderen Staat anschließen. Doch wenn sich eine Gesellschaft als dominierend herausbildet, sollte auch sie noch einen Fußweg aus der Sackgasse bieten.
Zudem ist völlige Transparenz auch gar nicht durchsetzbar. Denn gegen Kryptoanarchisten ist (glücklicher Weise) kein technisches Kraut gewachsen. Die Underdogs des Informationszeitalters haben sich bisher jedem technischen Angriff weit überlegen gezeigt und werden das voraussichtlich auch in Zukunft tun. Ihnen verdanken wir alles, was uns technisch stark gegen Terrorregime macht: Email-Verschlüsselung, TOR, Freenet, Bitcoin und so fort. Wir sollten diese Tugend also zum Prinzip machen.
Unser heutiges Recht erzwingt als juristische Personen solche, die vom Staat in irgendeiner Form erfasst sind: zum Beispiel im Einwohnermeldeamt oder im Unternehmensregister. Dies ist wiederum ein wichtiger Kniff zur Bekämpfung des organisierten Verbrechens. Doch dies muss wie gesagt ohnehin ganz anders bekämpft werden. Ich schlage vor, von diesem Rechtsgrundsatz abzusehen.
Ich kann mir ein beliebiges Pseudonym zulegen, oder in beliebiger anderer Form Verträge eingehen, die sich nicht ohne weiteres mit anderen rechtlichen Repräsentationen meiner Person in Verbindung bringen lassen. Natürlich wird sich nicht jeder und nicht jedes Unternehmen darauf einlassen, mit solchen „Inselpersonen“ Geschäftsverhältnisse einzugehen. Und auch über solche Inselpersonen können Profile (zum Beispiel bei KiIsWhoWi) angelegt werden. Doch solange die Person hinter diesen Fassaden verhindern kann, dass die Fassaden verbunden werden, genießt sie reichlich Anonymität.
Diese Anonymität erfordert natürlichen erheblichen Aufwand – das tut sie übrigens heute schon, wie ich im ersten Teil dieser Miniserie angedeutet habe. Sie wird auch nur von sehr wenigen tatsächlich genutzt werden – wie übrigens heute schon. Doch viele Leute werden wenig gegen Verbindung der Fassaden gesicherte Pseudopersonen aufbauen – auch dies lässt sich heute schon beobachten. Es ist dies offenbar ein Bedürfnis vieler Menschen. Und es ist ein weiteres Argument für die Legalisierung dieses Vorgehens, denn ein Staat sollte den Bedürfnissen seiner Bürger nichts in den Weg legen, wenn nichts kritisches dem entgegen steht.
Die technischen Voraussetzungen für pseudonyme Finanztransaktionen existiert mit Bitcoin übrigens bereits und lässt sich womöglich nicht so leicht aus der Welt schaffen. Ich tue hier also nicht viel mehr, als die Gesetze schnell den von der Wirklichkeit geschaffenen Fakten hinterher zu definieren.
Wenn es möglich wäre, rechtliche bindende Verträge und Transaktionen mit pseudonymen Personen durch zu führen, und nur dann, wäre ein wirksamer Datenschutz durchführbar. Denn dann wäre ich nicht mehr gezwungen, meine Daten in irgendeiner Form herauszugeben. Die Spackeria hat völlig recht, wenn sie behauptet, dass ich Daten die ich einmal herausgegeben habe als öffentlich ansehen sollte. Nur Daten, die ich nicht herausgebe sind wirklich geschützt. Deshalb kann es Datenschutz nur mit diesem rechtlichen Kniff geben.
Utopilotik
Das ist eine Welt, in der ich gerne Leben würde. Bezüglich des Elixiers der Informationsgesellschaft – eben bezüglich der Information – bin ich mit den Mächtigen aus Politik und Wirtschaft gleich gestellt. Ich habe auch ohnehin nichts vor ihnen zu fürchten, denn sie haben keinen Grund (mehr), mir zu schaden. Wenn es denn nach meinem Geschmack wäre, könnte ich auch trotzdem versuchen, meine rechtliche Repräsentation zu fragmentieren und diese Fragmente vor dem Auge der Öffentlichkeit getrennt zu halten. Und wenn alle Stricke reißen, suche ich mir halt einen anderen Staat, ohne umziehen zu müssen, und wenn auch das nicht geht, schließe ich mich dem Untergrund an, der extra zu seinem Schutz eine spezielle Rechtsprechung genießt.